Die AfD will ihr geplantes Veranstaltungszentrum in der oberbayerischen Kreisstadt Weilheim vor Gericht durchsetzen. Wie das Landratsamt Weilheim-Schongau und das Verwaltungsgericht München der SZ bestätigt haben, hat die Partei Klagen und einen Eilantrag gegen zwei Bescheide der Behörde eingereicht. Mit diesen hatte das Landratsamt der AfD Ende Februar nicht nur die Nutzung des ehemaligen Starlight-Kinos in der Weilheimer Schützenstraße als Veranstaltungsort untersagt. Auch im schon länger bestehenden AfD-„Bürgerbüro“ im gleichen Gebäude dürfen seither keine Veranstaltungen mehr stattfinden.
Umstrittene Pläne für ehemaliges KinoAfD will ihr „Kulturzentrum“ in Weilheim vor Gericht durchsetzen
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Nachdem ihr die Behörden die Nutzung eines früheren Kinos als Veranstaltungszentrum untersagt haben, reagiert die teilweise rechtsextreme Partei mit einer Klage.
Von Matthias Köpf, Weilheim
