Weiden:Urteil im Streit um Steinbruch

KZ-Gedenkstätte Flossenbürg

Die KZ-Gedenkstätte in Flossenbürg in der Oberpfalz.

(Foto: Armin Weigel)

Granitabbau in Flossenbürg wird definitiv 2025 eingestellt

Von Matthias Köpf, Weiden

Sein eigentliches und wichtigstes Ziel hat Stefan Krapf schon vor diesem Urteilsspruch erreicht. Denn die bayerische Staatsregierung hatte bereits im Juli bekräftigt, dass der Pachtvertrag für den Steinbruch im ehemaligen Konzentrationslager Flossenbürg nicht über das Jahr 2024 hinaus verlängert werden wird. Danach soll das Gelände des Steinbruchs an die benachbarte KZ-Gedenkstätte übergehen. Anlass dieser Bekräftigung seitens der Staatsregierung war ein Zivilprozess, den Steinbruch-Betreiber Wolfgang Baumann gegen den Aktivisten Krapf angestrengt hat. Dieser Prozess am Landgericht Weiden ist am Dienstag mit einem Urteil zu Ende gegangen: Krapf muss Baumann und dessen Firma Anwaltskosten in Höhe von knapp 2000 Euro erstatten, doch die geforderte Geldentschädigung wegen einiger Aussagen über Baumann muss Krapf nicht bezahlen.

Baumann hat die Betreiberfirma mitsamt dem Steinbruch vor rund 20 Jahren übernommen. Vor der jüngsten Gerichtsverhandlung gegen Krapf hatte er erklärt, den Pachtvertrag mit den Staatsforsten als Grundeigentümer unbedingt verlängern zu wollen und auch entsprechende Gespräche zu führen. Verhandlungen darüber hat es nach Angaben der Staatsforsten jedoch nicht gegeben, und auch die Staatsregierung stellte bei dieser Gelegenheit noch einmal unmissverständlich klar, was sie in den vergangenen Jahren schon einige Male erklärt hatte: Dass es mit dem Granitabbau neben der KZ-Gedenkstätte spätestens 2025 ein Ende haben wird.

Dieses erstmals 2018 vor dem Wissenschaftsausschuss des Landtags abgegebene Bekenntnis geht vor allem auf das beharrliche Wirken Krapfs zurück, der viele Jahre lang auf dieses Ergebnis hingearbeitet und unter anderem eine entsprechende Petition an den Landtag gerichtet hatte. Zeitweise hat er alle paar Tage E-Mails an große Verteiler verschickt, wie Krapf selbst berichtet. Und einige Male hat er sich dabei zu Formulierungen hinreißen lassen, die Baumann als Beleidigungen und Diffamierungen aufgefasst hat. Ihm gehe es mit seiner Klage vor allem darum, ähnliche Äußerungen in Zukunft zu verhindern, hatte Baumann vor dem Prozess gesagt. Doch Krapfs Deutung war auch da wieder eine etwas andere. Der Aktivist interpretierte Baumanns Klage als Einschüchterungsversuch, um ihn mundtot zu machen und den Pachtvertrag womöglich doch noch verlängern zu können.

Daran ist nach den jüngsten Beteuerungen der Staatsregierung endgültig nicht mehr zu denken - zu Krapfs großer Erleichterung, wie er sagt. Ihm wäre es zwar erklärtermaßen noch lieber gewesen, der Steinbruch würde den Betrieb sofort einstellen, um die direkt nebenan gelegene und unter Denkmalschutz stehende "Häftlingswand" vor möglichen weiteren Beeinträchtigungen durch den heutigen Steinbruchbetrieb zu bewahren. An dieser Häftlingswand starben besonders viele der insgesamt mindestens 30 000 Menschen, die im KZ Flossenbürg während der NS-Zeit ermordet wurden. Das Urteil vom Dienstag spielt bei all dem keine große Rolle mehr. Ob es rechtskräftig wird, ist offen. Krapf tendiert nach eigenen Worten dazu, es anzunehmen. Den Betrieb im Steinbruch will er weiter beobachten.

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