Wegen Porno-Drehs:Kündigung Julia Pinks rechtens

Die Kündigung einer Erzieherin wegen ihrer Porno-Drehs durch die Diakonie Neuendettelsau war rechtens. Das Landesarbeitsgericht in München bestätigte am Dienstag das Urteil aus der ersten Instanz des Arbeitsgerichts Augsburg. Die sechste Kammer sah in dem privaten Verhalten der Klägerin eine "schwerwiegende sittliche Verfehlung", die den Wertvorstellungen der evangelischen Kirche und der Diakonie "im Rahmen ihrer Sozialethik widerspricht". Die Diakonie sei zur ordentlichen Kündigung berechtigt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Künzl. Eine Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen. Künzl hatte in der knapp halbstündigen mündlichen Verhandlung noch versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Streitparteien herzustellen. Der Anwalt der Erzieherin lehnte jedoch ab. Die 38-jährige Erzieherin mit dem Pseudonym "Julia Pink" war Anfang vergangenen Jahres von der Diakonie Neuendettelsau fristlos entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit unter anderem bei Pornofilmen mitgespielt und diese im Internet veröffentlicht hat.

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