Wegen juristischer Verfolgung:Strauß verklagt Bayern

Sein Vater stand jahrelang an der Spitze Bayerns. Doch das Verhältnis von Strauß-Sohn Max zum Freistaat ist zerrüttet - seit dem Skandal um den Waffenlobbyisten Schreiber. Nun will er Schadensersatz.

Drei Jahre nach dem Freispruch für den Politikersohn Max Strauß verhandelt das Landgericht München I in der kommenden Woche über eine Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderung von Max Strauß. Der älteste Sohn des langjährigen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) fordert mehr als 900.000 Euro vom Freistaat Bayern.

Max Strauss sagt als Zeuge im Schreiber-Prozess aus

Max Strauß bei seiner Aussage im Prozess gegen den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber. Der Strauß-Sohn erhebt nun eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat - wegen jahrelanger juristischer Verfolgung.

(Foto: ag.ddp)

Hintergrund ist sein Freispruch im Schmiergeldskandal um den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber vor eineinhalb Jahren. Max Strauß habe wegen der jahrelangen juristischen Verfolgung aufgrund des Vorwurfs der Steuerhinterziehung eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat erhoben, teilte das Gericht mit. Er verlange mindestens 100.000 Euro Schmerzensgeld und außerdem einen Ersatz für einen ihm durch die Prozesse entstandenen Schaden in Höhe von rund 800.000.

Strauß wurde wegen des Vorwurfs, er habe vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber unversteuert Geld kassiert, fast zwölf Jahre von der bayerischen Justiz verfolgt. In einem ersten Prozess war er deshalb im Jahr 2004 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil wieder aufgehoben hatte, wurde Strauß in einem zweiten Prozess im August 2007 rechtskräftig freigesprochen.

Seine Amtshaftungsklage reichte Strauß bereits im Jahr 2008 ein. Im Mai war Schreiber wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Die verklagte bayerische Landesregierung wies die Forderungen von Strauß laut Gericht zurück, da die Amtspflichten nicht verletzt worden seien und keine Kausalität für den behaupteten Schaden vorliege.

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