Der Mann, der draußen auf dem Parkplatz wartete, war dann nicht derjenige, auf den drinnen im Amtsgericht Mühldorf alle anderen gewartet haben. Sondern nur der Taxifahrer, der den Angeklagten zur Gerichtsverhandlung bringen sollte und der nun auf dessen Wunsch hin ausharrte, um ihn danach wieder zurück in die geschlossene Abteilung des Inn-Salzach-Klinikums in Wasserburg zu bringen. Das musste dann ein paar Tage später die Polizei erledigen, denn der Psychiatriepatient hatte sowohl den Taxifahrer als auch das Gericht einfach sitzen lassen und sich davongemacht. Am Inn-Salzach-Klinikum will man sich nun neue Regeln geben und Patienten aus der geschlossenen Abteilung nicht mehr einfach unbegleitet in ein Taxi setzen.
Von den gegenwärtigen Regeln sei das Vorgehen aber durchaus auch gedeckt gewesen, heißt es vom Bezirk Oberbayern als Träger des Krankenhauses. Der Mann sei zwar gegen seinen Willen stationär in einer geschlossenen Abteilung in Behandlung gewesen, aber ausdrücklich nicht in der Forensik und also nicht im Zusammenhang mit einer Straftat oder dergleichen. Insofern erinnert der Fall zwar an die Straftäter, die im Sommer zeitweise aus dem Bezirksklinikum im niederbayerischen Mainkofen entkommen sind. Direkt damit vergleichbar ist er aber nicht.
Irgendeine Gefahr für ihn selbst oder gar für andere sei von dem Wasserburger Patienten jedenfalls nicht ausgegangen, versichert eine Sprecherin des Bezirks. Die Fahrt im Taxi ohne jede Begleitung und Aufsicht war demnach von der Klinik mit dem Büro seines gerichtlich bestellten Betreuers abgesprochen. Mit der aktuellen Gerichtsverhandlung habe die Erkrankung des Mannes nichts zu tun gehabt.
Dort im Mühldorfer Amtsgericht wartete neben den nötigen Juristen auch die Gerichtsreporterin des Alt-Neuöttinger Anzeigers, die als Erste über den Fall berichtet hat. Der Gerichtstermin wegen verbaler und körperlicher Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte war demnach schon der zweite Anlauf, denn auch beim ersten Mal war der Angeklagte nicht erschienen.
Grundsätzlich sind die Patienten in Krankenhäusern wie dem Inn-Salzach-Klinikum schlicht Kranke. Sie sind in ihren Entscheidungen genauso frei wie jemand, der wegen eines Beinbruchs in einem Kreiskrankenhaus liegt. Anders ist das nur bei Patienten in der Forensik – oder denen in einer geschlossenen Abteilung.