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Wahlfälschung in Geiselhöring:Prozess verschoben

Der Prozess um Wahlfälschung im niederbayerischen Geiselhöring kann vorerst nicht beginnen. Ein Gerichtsgutachten bestätigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten, wie das Landgericht am Montag mitteilte. Der angeklagte Spargelbauer und einige seiner Mitarbeiter sollen bei der Kommunalwahl 2014 Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe beeinflusst haben.

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Quelle:
SZ vom 02.04.2019 / dpa
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