Prozess zur Kommunalwahl:Waakirchen hat doch richtig gezählt

Luftaufnahme von Waakirchen in Oberbayern, Bayern, Deutschland, Europa Waakirchen in Oberbayern, Bayern, Deutschland ***

Waakirchen in Oberbayern hat rund 5900 Einwohner und gut 4600 Wahlberechtigte. Beim Kampf um die letzten der 20 Sitze im Gemeinderat wurde es dort 2020 ziemlich knapp.

(Foto: Peter Widmann /Imago)

In einigen Orten war es bei der Kommunalwahl 2020 zu Pannen mit der Auszähl-Software gekommen. Das Verwaltungsgericht München weist nun die Klage eines Politikers aus Oberbayern gegen das Ergebnis ab.

Von Matthias Köpf, Waakirchen

Ginge es rein nach der Zahl derjenigen, die das Gericht zu der Verhandlung beigeladen hat, dann hätte der Gemeinderat von Waakirchen im Landkreis Miesbach sogar noch viel größer sein können. Gleich ein paar Dutzend Lokalpolitiker hätte das Gericht da sicherheitshalber gern hinzugezogen, nämlich alle amtierenden Waakirchner Gemeinderäte plus diejenigen, die es bei der Kommunalwahl am 15. März 2020 zwar nicht in den Rat geschafft haben, aber noch nachrücken könnten. Angestrengt hatte den Prozess einer dieser möglichen Nachrücker, der sich an jenem Abend schon über seine Wahl gefreut hatte, weil ihn das Computerprogramm zur Auswertung der Stimmzettel als 21. Gemeinderat angezeigt hatte. Allerdings hat eine Gemeinde dieser Größe - den separat gewählten Bürgermeister nicht mitgerechnet - nur 20 Räte. Der verhinderte Gemeinderat hat deswegen jetzt zwar nicht das Computerprogramm verklagt, aber den Freistaat in Gestalt des Miesbacher Landratsamtes, weil dieses seine Wahlanfechtung verworfen hatte. Das Verwaltungsgericht München jedoch will in Waakirchen ebenfalls nicht nochmal nachzählen lassen.

Denn die siebte Kammer des Gerichts hat die Klage per Urteil vom Donnerstag abgewiesen. Zur Verhandlung am Tag zuvor war auch nur eine kleine Handvoll der vielen Beigeladenen gekommen, und auch sonst hielt sich das Publikumsinteresse in Grenzen. Dabei hat das besagte Computerprogramm am Wahlabend nicht nur in Waakirchen Probleme gemacht. Viele Ergebnisse aus verschiedenen Kommunen ließen an dem Abend ungewöhnlich lange auf sich warten, weil die Wahlhelfer allerorten mit der Technik zu kämpfen hatten - und das, obwohl der Anbieter noch in der Wahlnacht ein Softwareupdate angeboten hat. So hatte es das Innenministerium ein Jahr nach der Wahl auf eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Benjamin Adjei dargestellt. Betroffen waren von derlei technischen Problemen demnach rund 300 bayerische Kommunen. Etliche Stimmbezirke mussten neu ausgezählt werden, in fünf Fällen wurde die Wahl wegen der Zweifel an der Technik angefochten. Geklagt hat am Ende aber nur Lars Hülsmann aus Waakirchen.

Prozess zur Kommunalwahl: Lars Hülsmann aus Waakirchen ist bei der Gemeinderatswahl 2020 knapp gescheitert und hat gegen das Ergebnis geklagt.

Lars Hülsmann aus Waakirchen ist bei der Gemeinderatswahl 2020 knapp gescheitert und hat gegen das Ergebnis geklagt.

(Foto: Privat)

Ihn hatte der Widerstand gegen eine geplante Ortsumfahrung zur Waakirchner Kommunalpolitik gebracht, die Wahlhelfer zählten für ihn am 15. März exakt 821 Stimmen. Hätte seine neue Bürgerliste WIR am Ende wirklich drei statt zweier Sitze errungen, so wie es das Programm "OK.Vote" der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern ursprünglich angezeigt hatte, dann wäre Hülsmann längst Gemeinderat. Doch auch so verfehlte er denn Einzug nur denkbar knapp. Nachzählen lassen wollte das Landratsamt in Miesbach deswegen aber nicht. Das Gericht hat nach eigenen Angaben wegen der Corona-Pandemie so lange gebraucht, bis der Fall nun zur Verhandlung kam. Sein Urteil ändert aber auch nichts mehr an der Zusammensetzung des Waakirchner Gemeinderats, denn es hat sich der Einschätzung des Landratsamts angeschlossen. Dass ein Wahlergebnis knapp sei oder es "ein allgemeines Risiko von Zählfehlern" gebe, sei allein noch kein Grund für eine Neuauszählung, hieß es in einer ersten Begründung des Urteils.

Die Wahlhelfer haben korrekt gezählt

Dieses Risiko, sich verzählt zu haben, bestand aus Hülsmanns Sicht kurz gefasst darin, dass sich die Wahlhelfer viel zu sehr mit dem störrischen Computerprogramm herumschlagen mussten und sich deswegen nicht genügend aufs Zählen konzentrieren konnten. Auch sonst hatte er zur Begründung seiner Klage zahlreiche Fehler und mögliche Macken des Programms aufgelistet. Doch auch vereinzelte Abstürze der Eingabemaske oder der offenkundige Fehler, zunächst 21 statt der tatsächlichen 20 Ratssitze verteilt zu haben, lässt weder das Landratsamt in Miesbach noch das Münchner Verwaltungsgericht daran zweifeln, dass die Wahlhelfer in Waakirchen die Stimmen korrekt gezählt haben. Sämtliche Fehler seien einzeln korrigiert worden, und auch alle zusammen ließen nicht auf systematische Mängel des Auszählvorgangs schließen, hieß es seitens des Gerichts, das seine ausführliche Urteilsbegründung erst in einigen Wochen zustellen wird. Danach hat Hülsmann einen Monat Zeit, in Berufung zu gehen.

Die Staatsregierung hatte sich schon in der Antwort auf Adjeis Anfrage von der computerunterstützten Stimmauszählung überzeugt gezeigt. Die Auswertung der Stimmzettel mittels Barcode-Lesestift, Tastatur und Maus sei schneller als das Hantieren mit Zähllisten auf Papier. Auch "die Fehlerhäufigkeit durch Übertragungsfehler" sei wohl "deutlich geringer", schon weil die Ergebnisse automatisch auf Plausibilität geprüft würden. Eine Bestätigung sieht das Innenministerium darin, dass nach seiner Schätzung fast alle Gemeinden im Land die Stimmzettel elektronisch auswerten.

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