Vorsätzliche Körperverletzung:Strafbefehl für Schönheitschirurg Mang

Schönheitschirurg Werner Mang, Chef der Bodenseeklinik.

Schönheitschirurg Werner Mang, Chef der Bodenseeklinik.

(Foto: oh)

Der bekannte Schönheitschirurg Werner Mang muss eine Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung in acht Fällen bezahlen. An seiner Bodenseeklinik soll ein Arzt ohne Zulassung operiert haben.

Von Dietrich Mittler

Werner Mang, einer der bekanntesten Schönheitschirurgen Deutschlands, hat einen Strafbefehl des Amtsgerichts Lindau wegen vorsätzlicher Körperverletzung in acht Fällen akzeptiert. Mang muss jetzt eine Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen begleichen. Die Tagessatzhöhe bewege sich "im unteren vierstelligen Bereich", teilte die Staatsanwaltschaft Kempten mit.

Mang ließ indessen über einen Sprecher erklären, er akzeptiere die Strafe letztlich nur auf Anraten seiner Anwälte, "um den nur wegen eines formellen Fehlers entstandenen Schaden für die Bodenseeklinik zu minimieren".

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den ärztlichen Direktor der Bodenseeklinik in Lindau wegen des Verdachts auf Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in 274 Fällen eingeleitet. Mang sei dafür verantwortlich, dass in der Klinik einer seiner Mitarbeiter ohne Approbation - also ohne behördliche Erlaubnis - Patienten operiert habe. In acht der 274 Fälle sah die Staatsanwaltschaft ihren Verdacht schließlich als bestätigt an.

Das Amtsgericht schloss sich dem an. Gegen den Operateur, so teilte die Staatsanwaltschaft mit, ist ebenfalls ein Strafbefehl ergangen. Mang indes besteht darauf, dass keinem Patienten Schaden entstanden sei. Er selbst sei im Glauben gewesen, dass der Mitarbeiter mit seiner Schweizer Zulassung auch in Deutschland habe operieren dürfen. In der Tat sei die Rechtslage aber so, dass jeder medizinische Eingriff ohne deutsche Approbation "den Tatbestand einer Körperverletzung" erfülle..

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