Süddeutsche Zeitung

Vor Gericht in Bayern:AfD-Landtagsabgeordneter Graupner freigesprochen

Der Polizeibeamte muss sich wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen vor Gericht verantworten. Der Richter aber hat "Restzweifel" und spricht ihn frei.

Von Olaf Przybilla, Schweinfurt

Zu seinem Bekannten C. pflegt der Hauptkommissar Richard Graupner ein gutes Verhältnis. Man schickt sich gegenseitige Whatsapp-Nachrichten, duzt sich, fragt, ob man mal was Trinken geht, und wird vertraulich: "Danke dir, mein Freund." Als Graupner, bis dahin Leiter einer Fahndungsgruppe bei der Polizei in Schweinfurt, 2018 als Abgeordneter für die AfD in den Landtag einzieht, lässt ihm C. einen besonderen Gruß zukommen. Er gratuliere seinem "arischen Freund". Sein Kontakt zu C. hat Graupner am Mittwoch allerdings auf die Anklagebank in Schweinfurt gebracht. Laut Staatsanwaltschaft soll er sich als Polizeibeamter einer Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig gemacht haben - zugunsten von C. Das Verfahren endet jedoch mit einem Freispruch. "Im Zweifel für den Angeklagten", sagt der Amtsrichter zur Begründung des Urteils.

Optimismus hat Graupner schon fünf Stunden zuvor verströmt. Vor Gericht erscheint er im hellblauen Anzug, lächelt gewinnend ins Publikum. Im Landtag gilt der 58-Jährige als smarter Typ, einer vom rechteren Flügel der AfD, aber einer, der sich unbequemen Fragen nicht grundsätzlich verweigert. Vor Gericht freilich schweigt Graupner lieber, selbst zu seinen persönlichen Verhältnissen will er nichts sagen. Möglichst keine Fehler machen, ist offenbar die Devise. Mit seiner Erfahrung von 40 Jahren Polizeidienst weiß Graupner aufgrund der Aktenlage: Das ist ein Indizienprozess. Und die Indizien sind in einem wesentlichen Punkt nicht stichhaltig.

Sein Bekannter C. hat das Verfahren ins Rollen gebracht, man darf unterstellen: unfreiwillig. Im Januar 2018 war C. in eine Auseinandersetzung mit Polizeibeamten verwickelt, die zeigten ihn an, er habe sich eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht. C. wiederum zeigte die Beamten wegen angeblicher Körperverletzung an, also ermittelte wie in solchen Fällen üblich das Landeskriminalamt. Diesen gegenüber äußerte C., offenbar eher beiläufig: Er habe da gute Bekannte bei der Polizei. Die hätten ihm mitgeteilt, dass es da eine Änderung im internen Informationssystem der Polizei gegeben habe. Angeblich sei zunächst von Faustschlägen von C. die Rede gewesen, später nicht mehr.

Zwischen den beiden herrschte ein Ton der Selbstverständlichkeit

Gute Bekannte bei der Polizei, Infos aus dem internen System? Die LKA-Beamten wurden hellhörig und schalteten die Staatsanwaltschaft ein. Die ermittelte Indizien, die dafür sprechen, dass Graupner der Übermittler war. Er griff zweimal aktiv auf die Polizeiinfos zu seinem Bekannten zu. Er war der einzige Polizist aus den Handykontakten von C., dem so ein aktiver Zugriff nachzuweisen ist. Es gab da diesen freundschaftlichen Chat zwischen C. und Graupner. Und Graupner hatte in der Vergangenheit offenbar schon zweimal Daten für C. besorgt, es herrschte ein Ton der Selbstverständlichkeit. "Besorg mir bitte mal die Adresse in Schweinfurt", schrieb C. an Graupner, wenn er was brauchte. Einmal waren das die Personalien eines Fahrzeughalters, einmal die Adresse eines Menschen, dem C. eine Rechnung schicken wollte.

Für die Verteidigung reicht das nicht. Nicht einen einzigen objektiven Tatnachweis habe die Staatsanwaltschaft präsentiert, dass Graupner in dem Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte tatsächlich Daten weitergegeben habe. "Keine Whatsapp, keine SMS, kein Telefonat, nichts", sagt der Verteidiger. Dem Staatsanwalt dagegen reicht die Faktenlage, er fordert eine Geldstrafe von 21 000 Euro.

Der Richter aber schließt sich dem nicht an. Es sei "eventuell naheliegend", dass sich Graupner der ihm vorgeworfenen Taten schuldig gemacht habe. Aber es blieben "Restzweifel". Dass C. - der seine Aussage aufgrund von Ermittlungen gegen ihn selbst verweigert - einen Informanten bei der Polizei sitzen habe, hält der Amtsrichter für sehr wahrscheinlich; dass dies Graupner war, nicht für erwiesen.

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