Süddeutsche Zeitung

Vor Gericht:Frau nach Autounfall nicht gefunden - Eltern scheitern mit Klage gegen Freistaat

Lesezeit: 3 min

Von Christian Rost, Augsburg

Eine junge Frau kommt nachts auf der A 8 mit ihrem Wagen von der Fahrbahn ab. Zeugen sehen in der Dunkelheit noch die Lichter des Fahrzeugs von der Straße verschwinden und rufen die Polizei. Eine Streifenbesatzung sucht nach dem Unfallwagen, findet aber nichts. Die 24-jährige Autofahrerin verblutet. Erst am nächsten Morgen wird sie gefunden. Ihre Eltern verklagten den Freistaat Bayern auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. In dem Zivilprozess am Landgericht Augsburg argumentieren sie, dass ihre Tochter möglicherweise noch am Leben wäre, wenn die Polizisten sie rechtzeitig gefunden hätten. Das Gericht jedoch wies die Klage am Montag ab. Den Beamten könne kein Vorwurf gemacht werden, so die Begründung.

Es war am 26. Juli 2015 gegen 1 Uhr kurz hinter der Anschlussstelle Dasing im Landkreis Aichach-Friedberg. Zwei Autofahrer, die in Fahrtrichtung München unterwegs sind, sehen plötzlich die Rücklichter eines vorausfahrenden Audi nicht mehr. Einer der Zeugen ist ein Urlauber aus Bremen, der von einem Unfall ausgeht und den Notruf wählt. Er schildert, was er gesehen hat, und fragt den Beamten in der Einsatzzentrale noch, ob er vor Ort warten solle. Der Polizist sagt, das sei nicht nötig, er solle weiterfahren. Wenig später trifft eine Polizeistreife an der Unglücksstelle ein - und kann nichts finden.

Die Beamten leuchten mit Taschenlampen den Fahrbahnrand ab, zweimal fahren sie die Strecke am Randstreifen entlang. Sie entdecken aber weder ein Auto noch Fahrzeugteile und auch keine Spuren eines Unfalls im Bewuchs neben der Autobahn. Auch der Wildschutzzaun ist intakt.

Dann passiert etwas, was das Gericht später als "Verkettung tragischer Umstände" bezeichnen wird: Die Polizisten stoßen auf ein Fahrzeug mit Anhänger, das am Pannenstreifen abgestellt ist. Der Fahrer des Gespanns schildert, es sei an seinem Wagen ständig das Licht ausgegangen, die Lichtmaschine müsse defekt sein. Nun gehen die Polizisten davon aus, dass die beiden Zeugen dieses Fahrzeug gesehen hatten und fälschlicherweise von einem Unfall ausgegangen waren. Die Suche nach einem Unfallwagen, an der sich zwischenzeitlich auch die ebenfalls alarmierte Feuerwehr beteiligt, wird abgebrochen.

Acht Stunden später entdeckt ein Jogger den havarierten Audi neben der Autobahn. Die Fahrerin ist tot. Wie ein Rechtsmediziner feststellt, erlitt sie schwere Beckenbrüche und erstickte an ihrem eigenen Blut. Sie war mit ihrem Wagen von der Autobahn an einer Stelle abgekommen, an der sich keine Leitplanke befindet. Das Auto legte noch etwa 200 Meter auf dem Grünstreifen zurück, ehe es vor einer Senke in die Luft und über den Zaun hinweg gegen eine Böschung geschleudert wurde. Deshalb konnten die Polizisten am Zaun auch keine Beschädigung erkennen. Nach dem Gutachten der Rechtsmedizin lebte die Fahrerin vermutlich noch etwa eine Stunde lang. Bei rascher Hilfe hätte sie "mit hoher Wahrscheinlichkeit" überlebt. Mit absoluter Sicherheit könne er dies aber nicht sagen, schränkte der Gutachter ein.

Am Landgericht mussten nun zwei Sachverhalte geklärt werden. Hatte der Beamte in der Notrufzentrale richtig gehandelt, indem er den Unfallzeugen einfach weiterschickte? Und hatten die Streifenpolizisten in der erforderlichen Weise nach dem Unfallfahrzeug gesucht?

Das Gericht unter dem Vorsitz von Christoph Kern kommt zu dem Schluss, dass der Diensthabende in der Einsatzzentrale korrekt vorgegangen ist. Es wäre für den Zeugen zu gefährlich gewesen, wenn er auf der Autobahn auf den Streifenwagen gewartet hätte. Außerdem habe der Beamte davon ausgehen können, dass seine Kollegen das Auto finden. Auch der Streifenbesatzung kann keine fahrlässige Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden. Die Beamten hätten mit einem derart atypischen Unfallverlauf nicht rechnen können. Sie mussten davon ausgehen, dass es sich bei dem Pannenfahrzeug um den gesuchten Wagen handelte.

Letztlich weist das Gericht die Klage der Eltern zurück. Sie hatten vom Freistaat 26 000 Euro für die Kosten der Beerdigung ihres Kindes und Schmerzensgeld gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall zuvor bereits geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten seitens der Polizisten vorliegt. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Das Urteil der Zivilkammer (Az.: 34 O 1568/17) ist noch nicht rechtskräftig.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3767458
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 28.11.2017
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.