Die Resonanz auf das Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt" ist riesengroß: In Schubkarren haben der Grünen-Politiker Ludwig Hartmann und seine Mitstreiter am Mittwoch die Aktenordner mit den Unterschriften der Unterstützer zum Innenministerium in München gefahren. 48 227 Unterschriften waren es am Ende, die Hartmann und Co. den Ministerialbeamten überreichten - beinahe doppelt so viele wie nötig gewesen wären. "Das ist ein guter Tag für den Natur- und den Artenschutz in Bayern", sagte Bündnissprecher Hartmann. "Unsere Initiative ist schon jetzt ein Riesenerfolg."
Vor einem halben Jahr haben Hartmann und die Grünen das Volksbegehren im Alleingang gestartet. Inzwischen haben sich ihm viele Verbände und Organisationen angeschlossen. Der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz sind darunter, die ÖDP und die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft, die Naturfreunde, das Katholische Landvolk und andere mehr. Sie alle wollen nicht länger hinnehmen, dass in Bayern tagein tagaus zehn Hektar vormals freie Landschaft in Flächen für Industrie, Gewerbe und Wohnen, aber auch für Straßen und andere Verkehrswege umgewandelt werden.
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Ihr Gesetzentwurf kommt den Forderungen der Freien Wähler sehr nahe. Die hatten bereits ein Volksbegehren gestartet.
Per Gesetz wollen sie den Flächenfraß auf fünf Hektar am Tag begrenzen. "Wir fordern eine Politik, die denkt, bevor der Bagger anrollt", sagt Hartmann. "Fünf Hektar neues Bauland am Tag reichen aus, damit Bayern sich gut entwickeln kann." Die gesetzliche Vorgabe sei nötig, weil alle bisherigen freiwilligen Bemühungen gegen den Flächenfraß gescheitert seien.
Nun ist das Innenministerium am Zug. Binnen sechs Wochen müssen die Beamten von Minister Joachim Herrmann (CSU) das Volksbegehren als zulässig anerkennen oder die Entscheidung an den Verfassungsgerichtshof überweisen. CSU, SPD und Freie Wähler, aber auch die Bürgermeister im Freistaat sind strikt gegen das Volksbegehren. Für sie stellt es einen massiven Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar. Etliche Fachjuristen indes sehen eine gesetzliche Vorgabe, wie sie die Initiative fordert, als durchaus angemessenes und zulässiges Mittel gegen den Flächenfraß an.