Gesundheit:Mehr als 100 000 Bayern fordern Volksbegehren für bessere Pflege

Die Initiatoren wollen die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Pflegekräfte entlasten. (Foto: dpa)
  • In Bayern hat ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Juristen und Ärzten ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand auf den Weg gebracht.
  • Mehr als 100 000 Menschen haben unterschrieben. Nie war die Unterzeichnerliste für ein Volksbegehren länger.
  • Nun muss zunächst das Innenministerium prüfen, ob es dieses für zulässig hält.

Mehr als 100 000 Menschen in Bayern haben sich mit ihrer Unterschrift für ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand ausgesprochen. Am Dienstag überreichten die Initiatoren - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Juristen und Ärzten - die meisten jemals in Bayern gesammelten Unterschriften für ein Volksbegehren dem Innenministerium in München. Dieses muss nun prüfen, ob es ein Volksbegehren für rechtlich zulässig hält. Der Gesetzgeber verlangt dafür eigentlich nur 25 000 Unterschriften.

"Die Masse der Unterzeichnenden macht deutlich, welche Relevanz und Brisanz das Thema Pflege für die Menschen im Freistaat Bayern hat", sagte Linken-Landeschef Ates Gürpinar. Die Initiatoren des Volksbegehrens, darunter auch Grüne und SPD, wollen die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Pflegekräfte entlasten. Dazu fordern sie eine gesetzliche Personalbemessung für die Pflege und andere Berufsgruppen im bayerischen Krankenhausgesetz.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) betonte, dass der Bund schon Gesetze zur Verbesserung der Pflege - darunter eine Verordnung zur Personaluntergrenze - auf den Weg gebracht habe. Damit würden nicht nur die Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern erheblich verbessert, sondern auch zentrale Forderung der Initiatoren des Volksbegehrens umgesetzt. Die Initiatoren wiesen diese Reformpläne aus Berlin als "blanken Hohn" zurück.

Sollte das Innenministerium das Volksbegehren zulassen, müssten sich anschließend bayernweit zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger in Unterschriftenlisten für das Volksbegehren eintragen, damit es in der dritten Stufe zum eigentlichen und entscheidenden Volksentscheid kommen kann. Sollte das Ministerium den Antrag auf ein Volksbegehren ablehnen, kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden.

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