Rekord-Beteiligung:So geht es nach dem Artenvielfalt-Volksbegehren weiter

Rekord-Beteiligung: Die Biene ist zum Symboltier für das Volksbegehren Artenvielfalt geworden.

Die Biene ist zum Symboltier für das Volksbegehren Artenvielfalt geworden.

(Foto: Pauline Bernfeld/Unsplash)

Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" war erfolgreich. Nun kann es zum Volksentscheid kommen - allerdings ist das nicht das einzige Szenario.

Von Elisa Britzelmeier

Dass es wohl reichen würde, zeichnete sich seit ein paar Tagen ab. Dass das Ergebnis aber so deutlich ausfallen würde, damit hat längst nicht jeder gerechnet. 18,4 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern haben für das Volksbegehren "Artenvielfalt" unterschrieben - das sind 8,4 Prozentpunkte mehr als nötig gewesen wären. Die Initiatoren feiern in München mit Unterstützern, DJ und Hochrechnungen an der Wand. Aber wie geht es jetzt weiter?

Auf ein Volksbegehren kann der Volksentscheid folgen. Zwingend ist das allerdings nicht. In jedem Fall sind einige Zwischenschritte nötig. Zunächst muss die Staatsregierung eine Stellungnahme zu dem erfolgreichen Volksbegehren abgeben. Anschließend muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf hinter dem Volksbegehren befassen.

Das steht im Gesetzentwurf

Das Volksbegehren besteht aus einem Gesetzentwurf und einer Begründung. Der Entwurf sieht im Wesentlichen vor, mehrere Artikel des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu ändern.

Es geht um etliche Punkte, die wichtigsten: 30 Prozent Ökolandbau bis 2030, ein großflächiger Biotopverbund und strenge Vorgaben für Düngung und Pestizideinsatz.

Diese Szenarien sind möglich

  • Der Landtag stimmt dem Gesetzentwurf zu. Dann kommt es nicht zum Volksentscheid, sondern eben direkt zu einer Änderung des Naturschutzgesetzes. Die Vorlage wird in diesem Fall unverändert zum Gesetz.
  • Die Landtagsabgeordneten stimmen mehrheitlich nicht zu. Es kommt zum Volksentscheid. Alle Wahlberechtigten in Bayern können dann abstimmen. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass der Landtag einen eigenen Gesetzesentwurf erarbeitet und diesen als Alternative dem Volk zur Abstimmung vorlegt.
  • Möglich ist auch, dass der Landtag die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens bestreitet. Dann können die Unterzeichner des Volksbegehrens sich an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof wenden. Zur Rechtsgültigkeit ist unter anderem erforderlich, dass sich mindestens zehn Prozent der Menschen eingetragen haben, die auch bei Landtagswahlen stimmberechtigt sind.

Hat der Verfassungsgerichtshof keine Zweifel an der Rechtsgültigkeit, kommt es zum Volksentscheid. Lehnt der Verfassungsgerichtshof den Antrag ab, gibt es keinen Volksentscheid.

Der Verfassungsgerichtshof kann im Übrigen auch schon entscheiden, bevor ein Volksbegehren überhaupt zugelassen wird. Ein Beispiel hierfür ist das Volksbegehren der Grünen zur Beschränkung des Flächenverbrauchs, das im Juli 2018 vom Verfassungsgerichtshof gestoppt wurde. Das Innenministerium hatte den Antrag für das Volksbegehren aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt, der Verfassungsgerichtshof bestätigte das. Schließlich aber hat die Koalitionsregierung aus CSU und Freien Wählern die Kernidee zumindest als Absichtserklärung in ihr Programm aufgenommen.

Das sind die zeitlichen Vorgaben

Das nun vorliegende Ergebnis des Volksbegehrens ist das vorläufige Ergebnis. Das amtliche Endergebnis folgt am 14. März. Danach hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme der Staatsregierung. Er teilt dann dem Landtag das Ergebnis mit. Der Landtag wiederum hat eine dreimonatige Frist, sich mit dem Volksbegehren zu befassen. Spätestens drei Monate nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss - also im Oktober - findet die Volksabstimmung statt.

Das ist der Plan des Ministerpräsidenten

Wegen des großen Erfolgs des Volksbegehrens hat Söder einen runden Tisch angekündigt, um Kompromissmöglichkeiten auszuloten. Das erste Treffen, an dem Befürworter und Gegner des Volksbegehrens teilnehmen sollen, findet bereits am kommenden Mittwoch statt. Söders Ziel ist, möglichst einen alternativen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem am Ende alle leben können - auch die Landwirte. Vom Bayerischen Bauernverband war heftige Kritik am Volksbegehren geäußert worden.

Ob dieser Kompromiss gelingt, ist völlig offen. Die Initiatoren des Volksbegehrens haben angekündigt, hinter ihren Forderungen nicht zurückzustehen. Kommt es zu einem Alternativvorschlag, muss sich der Landtag damit ebenso befassen wie mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens.

Wie ein Volksentscheid abliefe

Kommt es zum Volksentscheid, läuft vieles ähnlich ab wie bei Landtagswahlen: Stimmberechtigte erhalten eine individuelle Benachrichtigung. Anders als beim Volksbegehren ist bei einem Volksentscheid auch Briefwahl möglich. Abstimmen können alle, die auch bei Landtagswahlen wahlberechtigt, also mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in Bayern gemeldet sind. Nicht stimmberechtigt bei Volksbegehren und Volksentscheiden sind etwa ausländische Staatsangehörige.

Die letzten Volksentscheide in Bayern - gleich fünf - fanden gleichzeitig mit der Landtagswahl am 15. September 2013 statt. Es ging um Verfassungsänderungen (unter anderem zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse, des Ehrenamts und die Verankerung der "Schuldenbremse"). Weitaus mehr Beachtung fand der Volksentscheid zum Nichtraucherschutz im Juli 2010. Er wurde auf Grund eines zuvor erfolgreichen Volksbegehrens abgehalten. 13,9 Prozent der Stimmberechtigten hatten sich dafür eingetragen. Der Landtag lehnte das Volksbegehren ab, so dass es zum Volksentscheid kam - bei dem 61 Prozent für den Gesetzesentwurf stimmten. Durch diesen wurde ein Rauchverbot ohne Ausnahmen eingeführt.

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