Artenschutz in Bayern:Opposition befürchtet verwässerte Umsetzung des Volksbegehrens

Wildbiene

Es gibt wieder Streit um das "Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen".

(Foto: dpa)

Sie wirft CSU und Freien Wählern vor, wichtige Forderungen des Volksbegehren Artenvielfalt weichzuspülen. Die Empörung richtet sich gegen den Agrarausschuss.

Von Christian Sebald

Es handelt sich nur um wenige Worte. Aber die Opposition und die Träger des "Volksbegehrens Artenvielfalt - Rettet die Bienen" sind empört. Sie befürchten, dass CSU und Freie Wähler zentrale Formulierungen im neuen Artenschutzgesetz und damit wichtige Forderungen des Volksbegehrens weichspülen.

Auch Experten sind alarmiert. Die Grünen-Politikerin und Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag, Rosi Steinberger, hat bereits eine abermalige Beratung des Gesetzesentwurfs im Umweltausschuss durchgesetzt. Und das, obwohl die Zeit drängt. Denn der Landtag muss das Volksbegehren bis Ende Juli annehmen. Auch das neue Artenschutzgesetz soll vor der Sommerpause unter Dach und Fach sein.

Die Empörung richtet sich gegen den Agrarausschuss des Landtags. Er hat sich am Mittwoch mit den Biotopkartierungen befasst - also mit der Erfassung ökologisch besonders wertvoller Flächen. Sie sind sehr umstritten. Denn die Bauern befürchten massive Einschränkungen, wenn beispielsweise eine Blumenwiese oder Streuobstbäume erst einmal offiziell als Biotop eingestuft worden sind.

"Ob eine Wiese ein Biotop ist, hat nichts mit der Kartierung zu tun"

Im Frühjahr protestierten in der Fränkischen Schweiz Hunderte Obstbauern so wütend gegen eine aus ihrer Sicht fehlerhafte Biotopkartierung ihrer Streuobstwiesen, dass Umweltminister Thorsten Glauber (FW) postwendend sämtliche Kartierungen stoppte. Der Agrarausschuss beschloss nun, dass die Bauern in Zukunft vorab über die Kartierung ihrer Flächen informiert werden müssen. Außerdem soll in strittigen Fällen ein Schlichtungsverfahren stattfinden. Damit erfüllt der Agrarausschuss eine langjährige Forderung des Bauernverbands.

Die Grünen-Politikerin Steinberger übt harsche Kritik. "Ob eine Wiese ein Biotop ist, hat nichts mit der Kartierung zu tun", sagt sie. "Sondern damit, ob auf ihr seltene Käfer oder Insekten vorkommen." Wenn dies der Fall ist, müsse der Freistaat für den Erhalt der Fläche sorgen. "Biotopschutz ist keine Verhandlungssache", sagt Steinberger. "Der Freistaat ist per Gesetz dazu verpflichtet." Für den Fall, dass CSU und FW auf dem Beschluss beharren, droht Steinberger mit einem Rechtsgutachten, ob er zulässig ist. In der Naturschutzverwaltung ist man ebenfalls alarmiert. "Mit diesem Beschluss verabschieden sich CSU und Freie Wähler von dem Versprechen, bis 2030 einen attraktiven Biotopverbund zu schaffen", heißt es dort. "Denn wenn jeder Landwirt sein Veto gegen ein Biotop auf seinem Grund einlegen darf, kann es ihn nicht geben, ein zentraler Pfeiler für mehr Artenschutz fällt aus."

Die Sprecherin der Volksbegehrens, Agnes Becker (ÖDP), zeigt sich enttäuscht. "Über 1,7 Millionen Menschen haben ein unmissverständliches Zeichen für ein besseres Naturschutzgesetz gesetzt", sagt sie. "Mit großem Optimismus haben wir die Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder aufgenommen, dass er die überfällige Richtungsänderung beim Naturschutz vollziehen werde." Nun zeichne sich ab, dass das Versprechen möglichst verwässert werden soll.

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