Videoüberwachung in Bayern:Spähangriff mit 17.000 Kameras

Eis und Schnee in Frankfurt/Main

Ob Regen, Schnee, ob Sonnenschein - der Staat will dein Beschützer sein. Datenschützer sind allerdings skeptisch, ob die omnipräsenten Videokameras die Bürger tatsächlich vor Verbrechen bewahren.

(Foto: dpa)

Die Fälle von Videoüberwachung haben im Freistaat drastisch zugenommen. Laut einem Regierungsbericht sind 17.000 Kameras im Einsatz. Ob an Schulen, Wertstoffhöfen, Mehrgenerationenhäusern oder in Bussen - es gibt kaum noch unbeobachtete Orte des öffentlichen Lebens.

Von Mike Szymanski

Der Staat schaut zu: Die Videoüberwachung in Bayern ist in den vergangenen fünf Jahren drastisch ausgeweitet worden. Ende 2012 waren bayernweit mehr als 17.000 Kameras installiert, um öffentliche Plätze und öffentlich zugängliche Räume zu überwachen. Wertstoffhöfe, Kindergärten, Schulen, Kreiskliniken und Kreismuseen, Kurhäuser, Feuerwehrgerätehäuser, Mehrgenerationenhäuser. Es gibt heute kaum noch Orte, die nicht mit moderner Technik kontrolliert werden. Dies geht aus der bisher wohl umfassendsten Aufstellung über die Videoüberwachung im Freistaat hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Das Innenministerium hat auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Christine Kamm im Landtag reagiert. "In Bayern gibt es einen Trend zur vermehrten Installation von Videoüberwachungstechnik", hatte Kamm im September unterstellt und die Staatsregierung detailliert um Auskunft gebeten. "Diese Informationen sind dringend erforderlich, um über die Verhältnismäßigkeit von Videoüberwachung und über deren angeblich sicherheitsfördernde Eignung zu urteilen", argumentierte Kamm.

Das Innenministerium hatte alle Ressorts der Staatsregierung um Auskunft gebeten und für die Jahre 2008 bis 2012 erfasst, wer wo für welchen Zweck Kameras installiert hat, darunter auch zeitlich begrenzte Anlagen etwa bei Volksfesten. Nun zeigt sich, dass seit 2008 rapide aufgerüstet wurde und die Zahl der Kameras um immerhin mehr als 5500 gestiegen ist. Von den etwa 17.000 Kameras, die derzeit im Einsatz sind, sollen der Auflistung zufolge 4621 der öffentlichen Sicherheit dienen, weitere 6455 dem Objektschutz. Schulen beispielsweise würden aus Angst vor "Diebstahl und Vandalismus" zur Methode der Überwachung greifen. Den deutlichsten Anstieg verzeichnete die Abteilung Verkehr - wurden 2008 lediglich 277 Kameras zur Überwachung eingesetzt, so vervielfachte sich die Anzahl auf 1512.

Die Stadtwerke München schützen ihre Verkehrssparte laut Aufstellung mit allein knapp 3000 Kameras, der Münchner Flughafen ist mit mehr als 400 Kameras besser überwacht als die Münchner Justizvollzugsanstalt mit etwa 300 Kameras. Die Marktgemeinde Bad Abbach sichert eine Kinderkrippe mit drei Kameras, die Gemeinde Bad Wiessee eine Toilettenanlage an der Uferpromenade ebenfalls.

Erst im Januar hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gefordert, die Videoüberwachung im Personennahverkehr "flächendeckend" auszuweiten. Die Videoüberwachung in Bayern könne noch besser werden.

"Wir sind nicht auf dem Weg zu einem Überwachungsstaat"

Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri sagte der Süddeutschen Zeitung: "Wir sind nicht auf dem Weg zu einem Überwachungsstaat. Aber es ist ein Trend erkennbar. Wenn der sich fortsetzt, ist das bedenklich." Er kündigte an, die Aufstellung der Staatsregierung auf mögliche Verstöße gegen den Datenschutz zu überprüfen. "Wir schauen uns die Liste genau an", sagte er. Den Anstieg bei der Videoüberwachung seit 2008 bezeichnete Petri als "sehr deutlich". Was den öffentlichen Nahverkehr angeht, warnt er vor einem flächendeckenden Ausbau. "Diese Politik mag vor dem Hintergrund diverser öffentlichkeitswirksamer Straftaten verständlich sein." Petri hat jedoch Zweifel, ob ein solcher Eingriff wirklich erforderlich ist.

Die bayerischen Datenschützer führen keine konkrete Statistik über Fälle unzulässiger Videoüberwachung. Wenn jedoch die Datenschützer in der Vergangenheit eingeschaltet wurden, um die Videoüberwachung zu überprüfen, hatten sie häufiger Grund zur Beschwerde. 2008 beanstandeten sie zwölf Fälle, 2012 waren es bereits 36 - auch dies geht aus der Antwort auf die Anfrage der Grünen-Politikerin Kamm hervor. Das Bayerische Datenschutzgesetz legt eigentlich hohe Hürden für die Videoüberwachung an. Demnach dürften öffentliche Stellen nur spähen, "um Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Personen" oder um "Kulturgüter" sowie öffentliche Einrichtungen selbst zu schützen. Die Überwachung muss auch "verhältnismäßig" sein. Verschärft wurden die Regeln nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007.

Damals hatten die Richter entschieden, dass die Stadt Regensburg keine Kameras installieren dürfe, um ihr Synagogenkunstwerk zu überwachen. Die Maßnahme treffe überwiegend Personen, die keine Straftat planten, und sei ein intensiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, argumentierte das Gericht. Im Innenministerium sprach man nach dem Urteil von einer "Zäsur", Experten gingen davon aus, die Zahl der Videokameras werde zurückgehen. Davon kann jedoch keine Rede sein.

Das Innenministerium verteidigt in dem Antwortschreiben an Kamm den Großeinsatz der Technik: "Videoaufzeichnungen stellen für Prävention, Fahndung und Tataufklärung ein unverzichtbares Hilfsmittel dar." Nur in einem Fall kann die Behörde konkrete Zahlen als Beleg vortragen: Mit Hilfe der Videoüberwachung konnten acht Ausbrüche aus bayerischen Gefängnissen verhindert werden.

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