SPD-Abgeordneter vor Gericht:Güller muss 27.000 Euro Geldstrafe zahlen

Prozess gegen SPD-Landtagsabgeordneten

Der SPD-Landtagsabgeordnete Harald Güller im Amtsgericht in München.

(Foto: dpa)

Harald Güller hat seinen Stiefsohn beschäftigt und 7500 Euro aus der bayerischen Landtagskasse gezahlt. Der Jurist habe vorsätzlich gehandelt, entschied jetzt das Amtsgericht München - und verurteilte den SPD-Abgeordneten wegen Betrugs zu einer Geldstrafe.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Harald Güller ist im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 150 Euro (27.000 Euro) verurteilt worden. Die Amtsrichterin Ines Tauscher ging damit über die Forderung der Anklage hinaus. Güller, der selbst Jurist ist, habe vorsätzlich gehandelt, argumentierte sie.

Die Staatsanwaltschaft hatte 150 Tagessätze verlangt, die Verteidigung hingegen 60 Tagessätze. Güller hatte den Sohn seiner Frau aus erster Ehe im Jahr 2009 für zwei Monate beschäftigt und 7500 Euro für Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge aus der Landtagskasse gezahlt. Die Beschäftigung eigener Kinder oder Stiefkinder auf Staatskosten ist Abgeordneten seit dem Jahr 2000 verboten.

Vor der Verhandlung am Dienstagnachmittag im Amtsgericht München hatte Güller einen Vorsatz erneut bestritten. "Ich habe mir leider keinen Gedanken darüber gemacht, dass ein Stiefsohn, den ich nicht adoptiert habe, ein Schwager ersten Grades ist. Das mag ein Fehler gewesen sein." Als sich herausstellte, dass er gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen hatte, habe er sofort die Rückzahlung der Beträge veranlasst. Ihm sei zuvor zu keiner Sekunde bewusst gewesen, dass er der Stiefsohn sein Schwager sein könnte, sagte der Jurist. "Im Nachhinein ist man immer schlauer. Im Nachhinein würde ich die Zeit lieber zurückdrehen."

Oberstaatsanwalt Peter Preuß sah das ganz anders: "Ich nehme ihm nicht ab, dass er das nicht gewusst haben will." Als "Prädikatsjurist" habe Güller sehr wohl wissen müssen, dass eine Schwägerschaft besteht - und dass eine solche Beschäftigung nicht rechtens ist. Güllers Anwalt kündigte nach dem Urteilsspruch an, in Berufung zu gehen.

Affäre noch immer Thema im Landtag

Güller war nach Bekanntwerden des Falls von seinem Posten als Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion zurückgetreten. Bei der Wahl 2013 schaffte er dennoch den Sprung in den Landtag. Das Amtsgericht München verhandelte gegen den schwäbischen Abgeordneten, nachdem er einen entsprechenden Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Für das Strafverfahren wurde seine Immunität aufgehoben. Der 50-Jährige war der erste Landtagsabgeordnete, der sich vor Gericht im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre verantworten musste.

Im Zuge der Verwandtenaffäre waren im vergangenen Jahr in Bayern die Namen vieler Abgeordneter bekannt geworden, die die Frist bis zum Ablauf der Altfallregelung bis zuletzt für sich genutzt hatten. Dazu zählen der damalige Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Georg Winter (CSU), der seine beiden minderjährigen Söhne über Jahre beschäftigt hatte, oder der CSU-Abgeordnete Alexander König. Er hatte seine Frau von Dezember 1998 an für ein Jahr angestellt - und dann von August 2000 an erneut. Das prominenteste Opfer der Verwandtenaffäre dürfte wohl der ehemalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid sein. Er musste zurücktreten, weil er seiner Frau ein extrem hohes Gehalt gezahlt hatte - ebenfalls aus Steuergeldern.

Mehr als ein halbes Jahr nach der Affäre beschäftigt das Thema noch immer den Landtag. Am Dienstag befasste sich das Plenum mit dem neu gefassten Abgeordnetengesetz, das alle Fraktionen gemeinsam verfasst hatten. Schon kurz vor der Sommerpause hatte der Landtag eine erste Eilreform verabschiedet. In der neuen Fassung, die noch nicht endgültig verabschiedet ist, soll verhindert werden, dass sich Abgeordnete wiederum selbst, ihre Angehörigen oder ihre Firmen aus der staatlichen Abgeordnetenpauschale bedienen.

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