Süddeutsche Zeitung

Verwaltungsgerichtshof:Laden in Einkaufszentrum muss geschlossen bleiben

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vorläufige Verkaufserlaubnis für ein Modegeschäft in einem Einkaufszentrum gekippt. Er revidierte am Montag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg. Die Entscheidung fiel aus formalen Gründen. Zur Frage, ob das Verbot für Läden mit weniger als 800 Quadratmeter Fläche in Einkaufszentren zulässig ist, äußerten sich die Richter nicht. Der Ladenbetreiber hatte argumentiert, dass sein Geschäft unter der Grenze liege und man nicht die Fläche des Zentrums heranziehen dürfe. Der Verwaltungsgerichtshof entschied gegen ihn. Entscheidend sei die Frage, an wen sich die kritisierte Verordnung wendet. Das sei im Falle eines Einkaufszentrums nicht der Ladenbetreiber, sondern der des Zentrums.

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SZ vom 05.05.2020 / dpa
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