Süddeutsche Zeitung

Verwaltungsgerichtshof:Keine Auskunft in Verwandtenaffäre

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Landtag muss nicht offenlegen, wie viel Geld Angehörige verdienten

Der Bayerische Landtag muss keine Auskünfte darüber geben, wie viel Gehalt Landtagsabgeordnete angestellten Familienmitgliedern gezahlt haben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am Donnerstag entschieden. Der Schutz der persönlichen Daten sei in diesem Fall höher zu werten als das Recht der Presse auf Informationen. Damit hob der Gerichtshof das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichtes auf, ließ eine Revision aber "wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache" ausdrücklich zu. Kommt es zu einem weiteren Verfahren, müsste das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.

Der frühere Chefredakteur des Nordbayerischen Kuriers, Joachim Braun, hatte im Zuge der sogenannten Verwandtenaffäre auf Herausgabe der Daten geklagt. Im konkreten Fall ging es um den Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler, der seine Frau von 2000 bis zu seinem Ausscheiden im September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt hatte. Die Zeitung wollte wissen, wie viel Geld sie bekam. Aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofes geht sie das aber nichts an. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) hatte sich geweigert, die Zahl herauszugeben. Sie nannte die Entscheidung nun einen wichtigen Schritt. "Der Schutz der Mitarbeiter ist ein hohes und schützenswertes Gut", sagte sie. Jeder habe ein Recht, selbst zu bestimmen, welche persönlichen Informationen an die Öffentlichkeit geraten und welche nicht, urteilte der Gerichtshof. Das ergebe sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Verstärkt werde das Ganze durch die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Abgeordnetenmandates. Aus dem Abgeordnetengesetz ergebe sich keine Pflicht, die Kosten, die ein Abgeordneter beim Landtag geltend macht, offenzulegen.

Dass im Zuge der Affäre bei anderen Abgeordneten Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, rechtfertige einen Auskunftsanspruch über andere nicht, sagte der Vorsitzende Richter. Die Beschäftigung von Familienangehörigen im Landtag wurde 2013 zum Skandal. Prominentestes Beispiel: Der damalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid musste zurücktreten und wurde wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Schmid hatte seine Ehefrau 22 Jahre lang als Scheinselbständige in seinem Wahlkreisbüro beschäftigt.

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SZ vom 25.11.2016 / dpa
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