Süddeutsche Zeitung

Verwaltungsgerichtshof:Hohenbrunn will nicht, dass Anwohner für Straßen zahlen müssen

Lesezeit: 3 min

Von Christina Hertel, Lisa Schnell und Christian Sebald, München

Wenn Walter Blumtritt aus dem Fenster blickt, sieht er eine Baustelle. Ein Loch in seiner Straße, das auch ein Loch in seinem Budget bedeutet. Blumtritt hat zwei Grundstücke in der Frankenstraße im mittelfränkischen Bechhofen. Als Anwohner muss er sich mit 20 000 Euro an der Straßenerneuerung beteiligen. Für den Rentner heißt das: kein Urlaub dieses Jahr, keine größeren Anschaffungen. Unangenehm, doch machbar.

Manche Nachbarn aber wüssten nicht, wie sie das Geld zusammen kratzen sollen, sagt Blumtritt am Telefon und: "Gerecht ist das bestimmt nicht." Was da passiert sei "definitiv Unrecht", sagt Andreas Pfichner aus der Andresenstraße. Die liegt im oberbayerischen Unterhaching und wird auch erneuert. Ingenieur Pfichner soll 17 000 Euro bezahlen. Einen Kredit bekommt er als Selbständiger nicht. Am Ende hat sich der Schwiegervater bereit erklärt, das Geld vorzustrecken. "Wie ein Bittsteller, ein Asozialer", fühlte sich Pfichner da.

Das Wort, das ihn zur Zahlung verpflichtet ist so lang wie umstritten: die Straßenausbaubeitragssatzung. Wenn Straßen erneuert werden, müssen Gemeinden die Anwohner daran beteiligen, wenn sie finanziell nicht grandios dastehen. So steht es im Gesetz. Wer als Gemeinde seinen Bürgern die oft fünfstelligen Summen nicht zumuten will, kann per Gericht dazu gezwungen werden.

So wie die oberbayerische Gemeinde Hohenbrunn. Das Verwaltungsgericht München verbot ihr, den Bürgern die Straßenbeiträge von bis zu 10 000 Euro zu ersparen. Am Donnerstag versuchte die Gemeinde es erneut vorm Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Ein Urteil soll am nächsten Mittwoch verkündet werden.

Das Gesetz hat sich zwar inzwischen geändert. Seit April 2016 gilt eine neue Regelung. Doch der Grundsatz, dass alle Kommunen ihre Anwohner an den Kosten von Straßenerneuerungen beteiligen müssen, wenn sie nicht zu viel Geld in der Gemeindekasse haben, ist gleich geblieben. Auch die Gesamthöhe der Zahlungen hat sich nicht geändert. Nur das Verfahren, wie die Kommunen die Beiträge einziehen, könnte in Zukunft etwas moderater ausfallen. Dabei dürfen die Gemeinden zwischen zwei Modellen wählen: Entweder sie bleiben bei den bisherigen hohen Einmalzahlungen oder sie entscheiden sich für mehrere und dafür kleinere Beiträge.

Dabei wird für ein Gebiet definiert, welche Straßenbaumaßnahmen dort anfallen. Die Kosten werden auf alle Bewohner dieses Ortsteils umgelegt, also auf mehr Schultern verteilt. Die Zahlungen werden über mehrere Jahre gestaffelt. In Rheinland-Pfalz, wo es das Modell schon länger gibt, belaufen sie sich auf ungefähr 200 Euro pro Jahr und Haushalt. Die Neuerung solle Gemeinden, die noch keine Straßenbeiträge verlangen, motivieren, dies zu tun, sagt der CSU-Abgeordnete Florian Herrmann, der dem zuständigen Ausschuss im Landtag vorsitzt.

Fast 73 Prozent der bayerischen Gemeinden haben eine entsprechende Satzung. Das heißt, dass ungefähr 500 Kommunen nach wie vor ohne Regelung sind. Allerdings gibt es starke regionale Unterschiede. Während in Unterfranken fast jede Gemeinde Straßenbeiträge verlangt, sind es in Niederbayern knapp 40 Prozent. Es bleibt freilich dabei, dass nur Gemeinden, deren wirtschaftliche Lage besonders günstig ist, keine Beiträge für die Straßensanierung verlangen dürfen. Die allermeisten Kommunen werden also nicht umhin kommen, eine Satzung zu erlassen.

Landauf, landab sind die Bürgermeister gespannt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. "Denn der Gesetzgeber hat auch im neuen Gesetz keinerlei Kriterien dafür genannt, ab welchem Punkt die wirtschaftliche Lage einer Gemeinde so günstig ist, dass sie auf die Beiträge verzichten kann", sagt Franz Dirnberger, der Direktor des Bayerischen Gemeindetags. "Wir brauchen aber solche Kriterien, sonst ist da immer eine Grauzone vorhanden, die nur zu immer neuen Unzufriedenheiten und Beschwerden führt."

Ist das Gesetz etwa gar verfassungswidrig?

Die Politik aber zeigt sich äußerst zufrieden mit dem Gesetz und zwar die Opposition genauso wie die Regierungspartei CSU. Die Grünen wollten ein bisschen mehr Bürgerbeteiligung, die SPD ist nicht ganz zufrieden, dass die Kosten erst dann gedeckelt werden, wenn sie 40 Prozent des Grundstückwertes erreichen. Trotzdem war die Zustimmung zum CSU-Entwurf einstimmig.

Mehr als verstimmt ist dagegen Sigmund Schauer vom Verband Wohneigentum. Das Modell der wiederkehrenden Beiträge sei eine "schlimme Sache", weil dabei alle Anwohner eines Ortsteils zahlen müssten, auch wenn die Straße vor ihrem Haus gar nicht erneuert wird. Schauer lässt gerade von einem Rechtsgutachter prüfen, ob das ganze Gesetz nicht verfassungswidrig ist. Im Zweifelsfall will sein Verband vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Ingenieur Pfichner aus Unterhaching nennt die Neuregelung "Augenwischerei". Die meisten Gemeinden, die schon eine Satzung haben werden wohl nicht auf das neue Modell umsteigen. Dann wird er seine 17 000 Euro vermutlich zahlen müssen.

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Quelle:
SZ vom 04.11.2016
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