Verwaltungsgerichtshof:Erste Anträge gegen 15-Kilometer-Regel

Die 15-Kilometer-Regel beschäftigt nun auch die Justiz in Bayern. Mindestens vier Anträge gegen die Maßnahme sind beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig, wie Sprecher Jörg Singer am Donnerstag mitteilte. Eine erste Entscheidung werde in der kommenden Woche erwartet. In Eilanträgen hätten sich unter anderem Privatpersonen an das Gericht gewandt. Auch ein Anwalt aus Aschaffenburg reichte einen Antrag ein. Mehrere Medien hatten berichtet, der Jurist, der für einen Mandanten tätig wurde, sehe die Vorschrift nicht als hinreichend bestimmt an. Weder sei ersichtlich, was als touristisch zu werten ist, noch, wann von einem Tagesausflug auszugehen sei.

Neben der 15-Kilometer-Regel richtet sich Medien zufolge der Antrag des Anwalts auch gegen die verschärften Kontaktbeschränkungen, die demnach teilweise zu absurden Ergebnissen führten. Nach der aktuellen Corona-Verordnung darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen; ausgenommen sind aber Kinder unter drei Jahren. Die Grenze von drei Jahren sei aber offensichtlich willkürlich und lebensfremd, zitieren Medien die Kanzlei.

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