Süddeutsche Zeitung

Verwaltungsgerichtshof:Bayern hat zu viel Geld von Flüchtlingen verlangt

Von Dietrich Mittler, München

Die umstrittenen Gebühren, die Asylbewerber mit eigenem Einkommen zu entrichten haben, wenn sie etwa nach der Anerkennung weiterhin in einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft leben, sind in ihrer Höhe nicht statthaft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte die entsprechenden Paragrafen einer 2016 bekannt gegebenen Verordnung für "unwirksam". In einer ersten Reaktion betonte das nun für Integrationspolitik zuständige Innenministerium, es werde "zügig" den Vorgaben des VGH entsprechen und für die Gebühren eine neue Kostenkalkulation erstellen.

Klar sei aber auch, dass der VGH die Unterbringungsgebühren grundsätzlich für zulässig halte. Der Gerichtshof hatte in seiner Entscheidung eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation angemahnt. Unter anderem gehe es nicht an, dabei Asylunterkünfte mit Privatwohnungen von Hartz-IV-Empfängern gleichzusetzen. Das entbehre "jeder Vergleichbarkeit im Hinblick auf Ausstattung und Standard".

Seinerzeit hatte das damals noch dafür zuständige Sozialministerium die Vorgaben für eine "Fehlbelegungsabgabe" festgelegt. Demnach sollte die Unterbringungsgebühr für alleinstehende oder einem Haushalt vorstehende Personen monatlich 278 Euro betragen, und für weitere Haushaltsangehörige 97 Euro. Hinzu kamen die Gebühren für Verpflegung und Stromversorgung. Auf Geflüchtete, die Arbeit gefunden hatten, kamen dadurch auch Nachforderungen zu, teils in Höhe von mehr als 5000 Euro.

Fünf Betroffene strebten angesichts der finanziellen Belastung ein Normenkontrollverfahren an - erfolgreich, wie sich zeigte. "Die Revision wird nicht zugelassen", heißt es in der VGH-Entscheidung. Bei der Landtagsopposition stieß diese auf Zustimmung. "Ich freue mich, dass die unverschämt hohen Gebühren gestrichen sind", sagte Christine Kamm, die asylpolitische Sprecherin der Grünen.

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Quelle:
SZ vom 19.05.2018 / dm
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