Verwaltungsgerichte:Weniger offene Asylverfahren

Weil weniger Flüchtlinge kommen, sinkt auch die Zahl der Klagen

Innenminister Joachim Herrmann stellt eine Trendwende bei gerichtlichen Asylverfahren fest. Es werden immer weniger neue Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten eingereicht und auch die Zahl der offenen Asylverfahren sinkt. "Wir haben die Spitze eindeutig hinter uns", sagte Herrmann am Dienstag im Verwaltungsgericht München. Waren es 2017 noch mehr als 45 000 neue Asylklagen, sind es im ersten Halbjahr 2018 nur noch knapp 9700. Die Zahl der offenen Verfahren sank von mehr als 41 000 Ende 2017 auf derzeit weniger als 38 000.

"Wir können davon ausgehen, dass diese Zahl bis zum Ende des Jahres weiter sinken wird", sagte Herrmann und verwies darauf, dass die Verfahren immer schneller erledigt würden. Diese positive Entwicklung führt er auf die 100 neuen Richterstellen zurück, die 2018 geschaffen wurden, 33 der Stellen seien bis Jahresende besetzt. Trotzdem stünden die Gerichte weiterhin vor "enormen Herausforderungen". Am Verwaltungsgericht München etwa verzehnfachte sich die Zahl der Asylanträge zwischen 2015 und 2017, sagte Präsidentin Andrea Breit. Bis "dieser Berg ganz abgetragen ist" werde es noch ein paar Jahre dauern, sagte Stephan Kersten, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Trotz der großen Belastung durch Asylverfahren sei es nicht zu spürbaren Beeinträchtigungen anderer Verfahren gekommen, sagte Herrmann. Die Zahl der unerledigten Verfahren, etwa in Bauangelegenheiten, sowie die Verfahrensdauer seien nur geringfügig angestiegen.

Die Bearbeitung von Asylanträgen dauert 2018 mit durchschnittlich 9,2 Monaten etwa doppelt so lang wie 2016 (4,8 Monate). Für neu ankommende Asylbewerber bedeutet dies, dass sie inklusive der Bearbeitungsdauer ihres Bescheids beim Bundesamt im Durchschnitt etwa 13 Monate in den neuen Zentren für Ankunft, Entscheidung, Rückführung (Anker) bleiben werden. "Da kann es in Einzelfällen mal Ausnahmen geben, in der Regel bleiben sie, bis das Verfahren abgeschlossen ist", sagte Herrmann. So stehe es im Koalitionsvertrag. Herrmann zeigte sich zudem irritiert über Proteste gegen Abschiebe-Urteile. Er persönlich wundere sich, dass von ihm erwartet werde, sich über Gerichtsurteile hinwegzusetzen. Ausnahmen aus humanitären Gründen könnte es höchstens in seltenen Einzelfällen geben.

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