Süddeutsche Zeitung

Verwaltungsgericht:Neue Schilder für Frauenparkplätze

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Im Prozess wegen Diskriminierung einigt sich Eichstätt mit dem Kläger

Von Jacqueline Lang, München

In einem Rechtsstreit über Frauenparkplätze in Eichstätt hat sich die Stadt mit dem Kläger geeinigt. Vor dem Verwaltungsgericht München kündigte sie am Mittwoch an, ihre Frauenparkplätze neu zu beschildern. Ein 25-Jähriger aus dem Rheinland hatte gegen die Stadt geklagt - wegen Diskriminierung. Denn sie hatte nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 öffentliche Parkplätze als Frauenparkplätze ausgewiesen. Männerparkplätze gibt es hingegen keine.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. So besagt es Artikel 3 des Grundgesetzes. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Ebenjenes Recht auf die Gleichberechtigung der Geschlechter sah der 25-Jährige von der Stadt Eichstätt verletzt. Nach eigenen Angaben hat er zum Jahresbeginn 2018 einen Freund in der Stadt besucht und sei dann auf die Schilder aufmerksam geworden. Er selbst habe sich damals selbstverständlich nicht auf die für Frauen ausgewiesenen Parkplätze gestellt, sich aber offenbar diskriminiert gefühlt. "Ich verfolge das Ziel der Gleichberechtigung. Nicht mehr und nicht weniger", sagte der Kläger. Vor dem Verwaltungsgericht saß der angehende Jurist alleine, ohne Anwalt.

Richter Dietmar Wolff nahm zu Beginn der Verhandlung gleich vorweg: Nicht die grundsätzliche Notwendigkeit von Frauenparkplätzen werde Thema der Verhandlung sein, sondern lediglich ihre richtige Beschilderung. Zum Verständnis: Die Schilder, welche die Stadt hat anbringen lassen, sind blau. Oben ist ein großes "P" für Parken zu sehen, darunter steht "Nur für Frauen" - aus Wolffs Sicht mit der Folge, dass durch Farbe und Formulierung jeder "rechtschaffene Bürger" davon ausgehen müsse, es sei strafbar sich auf die Parkplätze zu stellen, wenn man keine Frau sei. Hans Bittl, Verwaltungsdirektor der Stadt Eichstätt, hatte zwar bereits zuvor darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch Männer dort parken dürften, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen; allerdings gehe dies leider aus der Beschriftung der Schilder nicht hervor, sagte Wolff. Es handele sich vielmehr um "Fantasiekennzeichen", die nicht mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) vereinbar seien. Eine mögliche Alternative seien weiße Schilder und die Ergänzung um das Wort "Bitte". "Man muss alles tun, damit der Empfehlungscharakter erhalten bleibt", sagte Wolff.

Ein Vorschlag, mit dem offenbar beide Parteien gut leben können. Das Verfahren wurde in beiderseitigem Einverständnis eingestellt. Die Stadt Eichstätt erklärte sich bereit, die Schilder bis Ende Februar durch neue zu ersetzen. "Es ist ein Sieg für die Frauenparkplätze", sagte Bittl im Anschluss. Für ihn sei nicht wichtig, welche Schilder die richtigen seien. Wichtig sei ihm lediglich, dass die Frauenparkplätze grundsätzlich bestehen bleiben dürften. Und auch der Kläger schien zufrieden. Zumindest aus juristischer Sicht hat er Recht behalten: Die Schilder in ihrer aktuellen Ausführung sind nicht im Sinne der StVO. "Jetzt hat ihre Stadt ja auch mal Werbung bekommen", sagte der Kläger zu Bittl und lächelte. Damit mag der 25-Jährige wohl recht haben. Allerdings dürfte die medienwirksame Verhandlung wohl auch ihm selbst zu einer gewissen Bekanntheit verholfen haben.

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Quelle:
SZ vom 24.01.2019
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