Verwaltungsgericht München:Beamter mit Hörschaden

Haben Böllerschüsse den Gehörschaden eines bayerischen Beamten verursacht? Der Mann ist davon überzeugt und klagt vor dem Verwaltungsgericht. Der Sachverständige kommt in seinem Gutachten jedoch zu einem anderen Schluss.

Andreas Salch

Manfred H., Protokollbeamter in der Münchner Staatskanzlei, dürfte das Oktoberfest 2009 der Bayerischen Vertretung in Berlin nicht in wirklich guter Erinnerung haben. Der 52-Jährige hatte seinerzeit den dienstlichen Auftrag erhalten, bei der Eröffnung des Festes Fotos zu machen. Damit alles so ist wie beim Original auf der Münchner Theresienwiese, marschierte auf dem Festplatz vor dem Roten Rathaus in Berlin-Mitte auch eine Gebirgsschützen-Kompanie auf. Zum Leidwesen von Manfred H.. Denn während er fotografierte, legten hinter ihm die Gebirgsschützen ihre Karabiner an und feuerten Salut. Die Folge: Manfred H. klagt seither über ein Knalltrauma und verlangt, dass ihm der erlittene Gehörschaden als Dienstunfall angerechnet wird.

Am Mittwoch kam es deshalb zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München. Die Causa rage aus der Masse ähnlicher Fälle, die vor seiner Kammer verhandelt werden, heraus, meinte Richter Dietmar Zwerger. Manfred H. hatte von seinem Dienstherren, dem Freistaat Bayern, 3698,44 Euro als Vorschuss für die Behandlung seines Gehörschadens erhalten. Das Geld hätte er zurückerstatten sollen. Doch dagegen hatte er Widerspruch eingelegt. Manfred H. kam auch nicht zu der Verhandlung. Er befinde sich in stationärer Behandlung, aber nicht wegen der vorliegenden Angelegenheit, teilte sein Anwalt mit.

Was anschließend ein HNO-Professor des Klinikums Großhadern, der Manfred als Sachverständiger unersucht hatte, vortrug, dürfte dem Anwalt des Protokollbeamten gar nicht gefallen haben - und auch Manfred H. nicht. Der Mediziner hatte nämlich festgestellt, dass das "Knallereignis" - gemeint waren die Salutschüsse - unmöglich Ursache für den Gehörschaden des Klägers sein könne. Der Hörschaden habe erst Ende September 2009 "in voller Ausprägung" vorgelegen. Das hätten Hörtests ergeben. Ein Urteil steht noch aus.

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