Verunreinigter Honig:Hobby-Imker bekommt 6000 Euro vom Freistaat

  • Karl-Heinz Bablok ist nur Hobby-Imker und kämpft seit Jahren unermüdlich gegen die Verunreinigung seines Honigs mit genveränderten Pollen.
  • Nun hat er sich mit dem Freistaat Bayern auf einen Vergleich geeinigt und bekommt 6000 Euro.

Im jahrelangen erbitterten Rechtsstreit um mit genveränderten Pollen verunreinigten Honig bekommt ein betroffene Imker nun 6000 Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern. Beide Seiten hätten sich auf diesen Vergleich geeinigt, bestätigte das Landwirtschaftsministerium entsprechende Angaben der Anwälte.

er durch seinen Feldzug gegen die Gentechnik bekanntgewordene Hobby-Imker Karl-Heinz Bablok hatte auf verschiedenen Ebenen gestritten. Seine Bienenstöcke in Kaisheim bei Augsburg standen nur 500 Meter von einem Grundstück entfernt, auf dem der Freistaat vor Jahren zu Forschungszwecken den gentechnisch veränderten Mais MON 810 anbauen ließ. Dieser Mais des Unternehmens Monsanto enthält das Gen eines Bakteriums, das Larven eines Parasiten abtötet.

2005 entdeckte Bablok in seinem Honig Pollen des Gen-Maises, ließ den Honig in einer Müllverbrennungsanlage vernichten und verklagte den Freistaat durch alle Instanzen. Unter anderem errang Bablok im September 2011 einen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied, dass Lebensmittel mit geringsten Rückständen geprüft und zugelassen werden müssen. Sonst dürfen sie nicht in den Handel.

Welche Auswirkungen das Urteil hat

Das Urteil stärkte die Rechte von Imkern gegenüber Landwirten, die genveränderte Pflanzen anbauen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied dann aber als letzte Instanz des Streits zwischen Bablok und dem Freistaat 2013 über Schutzansprüche für Imker nicht mehr. Denn zwischenzeitlich standen auch Pollen von MON 810 kurz vor der Zulassung als Lebensmittel.

Babloks Anwalt Georg Buchholz wertete den Vergleich als Beleg, "dass der Gentechnikanbau für alle Beteiligten mehr Schaden als Nutzen bringt". Der Rechtsstreit ist damit nicht komplett beendet. Derzeit läuft noch eine Verfassungsbeschwerde, in dem Bablok weiter einen vorsorglichen Schutz vor genveränderten Pollen erreichen will - und nicht nur Schadenersatzansprüche, wenn die Verunreinigung schon passiert ist.

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