Versicherung:Mehr Patienten beschweren sich

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Kassen erfassen mehr Fälle wegen möglicher Behandlungsfehler

Die Zahl der Patienten, die sich wegen möglicher Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse wenden, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Bei der AOK Bayern wurden 3088 Verdachtsfälle gemeldet, ein Anstieg um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Techniker Krankenkasse liegt der Anstieg bei 13 Prozent auf 792 Verdachtsfälle. Tatsächlich bestätigt habe sich der Verdacht auf Behandlungsfehler zwar nur bei etwa einem Siebtel der Fälle, erklärte die AOK Bayern. Doch auch hier verzeichnet die mit Abstand größte Kasse im Freistaat einen Anstieg um neun Prozent auf 440.

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hingegen beobachtet keinen Anstieg, sondern ein Absinken. Im jüngsten Berichtszeitraum sind bei der Gutachterstelle der Kammer 1148 Anträge eingegangen. Vier Jahre zuvor, als die Zahl einen Höchststand erreicht hatte, waren es 1252. BLÄK-Vizepräsident Wolfgang Rechl erklärte den Unterschied zwischen den Daten der Kassen und der Kammer damit, dass es um unterschiedliche Probleme gehe: "Bei der Gutachterstelle der Kammer werden vor allem schwerere Fälle gemeldet", sagte Rechl. Entsprechend sei auch die Quote der Fälle, in denen sich ein Behandlungsfehler bestätigt, hier deutlich höher als bei den Kassen. Bei der Gutachterstelle der Kammer sind es rund 30 Prozent, bei der AOK Bayern waren es zuletzt 14,2 Prozent. Außerdem sind in den Zahlen der Kassen auch Fälle aus der Zahnmedizin enthalten, die von der Ärztekammer nicht erfasst werden.

Einig sind sich Krankenkassen und Kammer darin, dass Patienten eher als früher bereit seien, Behandlungsfehler zu melden. Die AOK Bayern erklärte, sie informiere ihre Versicherten über Beratungsmöglichkeiten. Trotzdem gebe es eine hohe Dunkelziffer unentdeckter Behandlungsfälle, sagte der bayerische Landeschef der Techniker Krankenkasse, Christian Bredl. Viele Versicherte wüssten nicht, dass sie von ihrer Kasse bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler Unterstützung bekommen können. Die Kassen haben dabei auch ein eigenes Interesse: Wenn ein Behandlungsfehler bestätigt wird, fließt oft nicht nur Geld an den Patienten, auch die Kassen fordern meist Behandlungskosten zurück.

© SZ vom 30.04.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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