Veröffentlichung im Bayerischen Gesetzblatt:Kreuzerlass ist amtlich

Der bundesweit kontrovers diskutierte und auch innerkirchlich umstrittene bayerische Kreuzerlass ist amtlich. Er wurde am Dienstag im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht, enthält aber keinerlei konkrete Angaben zu Art, Größe und Anzahl der Kreuze, die bereits am 1. Juni in Bayerns Dienstgebäuden anzubringen sind. In Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates heißt es lediglich: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen." Nach Angaben des Innenministeriums gibt es im Freistaat mehr als 1100 staatliche Hauptdienststellen.

Die Regelung geht auf eine Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurück. Diese war selbst in Kirchenkreisen teils als Instrumentalisierung des Kreuzes für Profilierungszwecke vor der Landtagswahl im Herbst kritisiert worden. Kritik aus den Kirchen hatte er auch mit der Äußerung ausgelöst, das Kreuz sei "nicht ein Zeichen einer Religion", sondern ein "Bekenntnis zur Identität" und zur "kulturellen Prägung" Bayerns. Erst später hatte er klargestellt, für ihn sei das Kreuz "in erster Linie ein religiöses Symbol", es gehöre "aber auch zu den Grundfesten des Staates". Vor wenigen Tagen kündigte Söder einen runden Tisch zu Werten, Kultur und Identität des Landes an. Dazu will er im Juni Vertreter der beiden großen Kirchen, aber auch anderer Religionsgemeinschaften einladen.

© SZ vom 23.05.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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