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Vermarktung von Eisbär Flocke:Nürnberg behält Rechte

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Die Flocke-Vermarktung bleibt in der Hand der Stadt Nürnberg. Der Versuch eines Produktentwicklers, die Rechte für sich zu vereinnahmen, ist gescheitert.

Die Vermarktung des Eisbärenbabys Flocke bleibt in der Hand der Stadt Nürnberg. Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte am Freitag im Wesentlichen eine einstweilige Verfügung, die der Allgäuer FairField GmbH die Verwendung der Bezeichnungen "Flocke der Eisbär", "Eisbär Flocke" und "Flocke das Eisbärbaby" für Merchandisingprodukte untersagt.

Die umfassende Markenanmeldung des Produktentwicklungsunternehmens aus Burgberg vom 13. Januar habe nur dem Zweck gedient, den Wettbewerb zu behindern und von der Stadt Nürnberg Lizenzgebühren zu kassieren, argumentierte Richter Helmut Haberstumpf. Die Firma habe mit ihrer Markenanmeldung lediglich "absahnen" wollen.

Das kleine Unternehmen habe überhaupt nicht die Möglichkeit, alle angemeldeten Waren- und Dienstleistungsgruppen mit eigenen Flocke-Produkten abzudecken, urteilte die Handelskammer des Landgerichts. Die Firma habe in der mündlichen Verhandlung auch keinen Kompromisswillen erkennen lassen, einige Produktbereiche von der Flocke-Vermarktung der Stadt Nürnberg abzugrenzen.

Daher sprach Haberstumpf der Stadt als "Veranstalter des Ereignisses Eisbärenbaby" das alleinige Recht zu, Reisedienstleistungen, Bild- und Ton-Träger, kosmetische Produkte, Spielsachen und Nahrungsmittel zum Thema Flocke zu lizenzieren. Der FairField GmbH stehe es dagegen theoretisch weiterhin frei, medizinische oder optische Geräte unter den angemeldeten Labels zu vermarkten.

Richter Haberstumpf sagte, die Firma habe die Stadt bei der Vermarktung behindern wollen, um daraus Profit zu schlagen. Außerdem habe die Kommune als Betreiber des Tiergartens und somit als Veranstalter dieses Events bei der Vermarktung der Aufzucht des Eisbären den Vorrang.

"Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil und fühlen uns bestätigt", sagte der städtische Pressesprecher Siegfried Zelnhefer. Aus Sicht der Stadt hätten nach diesem Urteil andere "Trittbrettfahrer" bei der Vermarktung von Flocke keine Grundlage mehr. Die Stadt wolle eine Vermarktung mit Nachhaltigkeit, die für den Tiergarten und die Stadt passend sei.

Die Firma Fair Field hatte geltend gemacht, sie habe schon am 13. Januar die entsprechenden Markenrechte für Flocke beim Patentamt angemeldet. Die Stadt Nürnberg konnte aber ihrerseits belegen, dass sie bereits am 10. Januar, zwei Tage nach der Trennung des Eisbärenbabys von seiner Mutter, die Markenrechte für Flocke beim Deutschen Patent- und Markenamt erworben hatte.

Der Name für das Eisbärenbaby wurde anschließend erst am 18. Januar offiziell bekanntgegeben, woraufhin Fair Field umgehend Rechte an dem Namen Flocke anmeldete.

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