Verkehr - München:Innenministerium legt Radl-Volksbegehren VGH vor

Verkehr - München: Eine Vertreterin des Bündnisses „Radentscheid Bayern“ steht mit ihrem Fahrrad vor dem bayerischen Innenministerium. Foto: Sven Hoppe/dpa
Eine Vertreterin des Bündnisses „Radentscheid Bayern“ steht mit ihrem Fahrrad vor dem bayerischen Innenministerium. Foto: Sven Hoppe/dpa (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Das Innenministerium hat das von mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürgern beantragte Radl-Volksbegehren dem bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Ministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben, weil der Gesetzentwurf in das Budgetrecht des Parlaments eingreife. Zudem fehle dem Landtag für straßenverkehrsrechtliche Regelungen die Gesetzgebungskompetenz, argumentierte das Ministerium am Freitag in München. Der Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monaten Zeit, um über die Zulassung des Volksbegehrens zu entscheiden. Er ist die einzige Instanz, die den Antrag ablehnen kann.

Die Initiatoren hatten Ende Januar den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens mit dem formalen Namen "Radentscheid Bayern" eingereicht. Das Bündnis will erreichen, dass ein bayerisches Radgesetz erlassen und weitere Vorschriften etwa des Straßen- und Wegegesetzes geändert werden. Ziel ist der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen.

"Hierfür müsste der Staat erhebliche Haushaltsmittel zur Verfügung stellen", erläuterte das Innenministerium. Nach der Verfassung des Freistaats sind aber Volksentscheide mit Auswirkungen auf den Staatshaushalt nicht zulässig. Außerdem seien einige Aspekte bereits durch bundesweite Gesetze geregelt, so dass "für eigene landesrechtliche Regelungen insoweit kein Raum mehr bleibt".

Bernadette Felsch, die Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Bayern hingegen kommentierte: "Entgegen der Auffassung des Innenministeriums sind wir der Meinung, dass unser - von einer spezialisierten Kanzlei extra defensiv formulierter - Radgesetz-Entwurf alle Vorgaben für ein Volksbegehren einhält." Die Initiatoren gingen deshalb davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit bestätige und es noch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren komme.

"Schon seit sechs Jahren setzen wir uns dafür ein, dass Zuständigkeiten, Verfahren und Standards bei Planung und Bau von Radinfrastruktur klar geregelt werden, denn ohne entsprechende Regelungen kommen wir nur quälend langsam voran mit dem Ausbau des noch sehr löchrigen Radwegnetzes", erläuterte Felsch. Sollte der Freistaat vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wie von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Januar angekündigt ein eigenes Radgesetz auf den Weg bringen, wollen die Initiatoren wie in anderen Bundesländern auch bei der Erarbeitung beteiligt werden.

Kommt es hingegen tatsächlich zu dem Volksbegehren, müssten für dessen Erfolg rund eine Million landtagswahlberechtigte Menschen in ihrem Rathaus für den Radentscheid unterschreiben. Das Interesse an dem Thema ist offensichtlich groß: Die 100.000 Unterschriften für den Antrag auf Zulassung hatte das Bündnis in weniger als fünf Monaten gesammelt. Es waren viermal so viele wie nötig gewesen wären.

"Es herrscht Panik in der CSU, wenn die Menschen in Bayern endlich Schritte zur nötigen Verkehrswende fordern", twitterte die Grünen-Landtagsfraktion. Die Partei unterstützt das Ziel, ein bayernweit vernetztes, sicheres Radwegesystem zu erstellen. Die Initiatiatoren des Volksbegehrens kritisieren, dass an mehr als der Hälfte der Staats- und Bundesstraßen derzeit Fahrradwege fehlten. Zudem sei das Mitnehmen von Fahrrädern in Bus und Bahn oft kompliziert, Fahrradwege seien ungenügend oder zugeparkt.

© dpa-infocom, dpa:230310-99-902477/3

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