Süddeutsche Zeitung

Vergewaltigung erfunden:Vater nach sieben Jahren Gefängnis freigesprochen

"Ich dachte, ich müsste mich an meinem blöden Vater rächen": Die Tochter eines Mannes aus dem Oberallgäu widerruft vor Gericht ihren Vorwurf, er habe sie vergewaltigt. Sieben Jahre saß er im Gefängnis, jetzt ist der 62-Jährige freigesprochen worden. Die Tochter hat keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.

Ein Mann aus Sonthofen im Oberallgäu hat sieben Jahre unschuldig wegen vermeintlicher Vergewaltigung im Gefängnis gesessen. Das Landgericht Memmingen hob am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Kempten vom Juli 1996 auf und sprach den Angeklagten im Wiederaufnahmeverfahren frei. Zudem verfügte es, den 62-Jährigen für die Haftzeit zu entschädigen.

Zuvor hatte die Tochter des Mannes ihren früheren Vorwurf widerrufen, ihr Vater habe sie dreimal vergewaltigt. Vor mehr als 17 Jahren war er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung in drei Fällen vom Landgericht Kempten verurteilt worden.

Unter Tränen beschrieb die heute 33 Jahre alte Tochter am Dienstagvormittag vor Gericht, wie es damals zu ihrer Falschaussage kam: Zwischen ihren Eltern habe es dauernd Streit gegeben. Als sie sich trennten, habe ihre Mutter sie gegen den Vater aufgehetzt. Sie habe ihr auch glaubhaft gemacht, dass er für die Krebserkrankung der Mutter mitverantwortlich war. "Mein Hass auf meinen Vater wurde immer größer. (...) Ich dachte, ich müsste mich an meinem blöden Vater rächen."

Mit Hilfe des Terminkalenders ihrer Mutter, die inzwischen gestorben ist, habe sie damals eine Geschichte konstruiert, mit der sie Ermittler, Gutachter und später auch das Gericht überzeugen konnte. Als es zur Verhandlung kam und ihr Vater zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, habe sie extreme Gewissensbisse gehabt - auch ihrem jüngeren Bruder gegenüber, der danach in eine Pflegefamilie kam.

"Aber ich hatte nicht den Mut, zur Wahrheit zurückzukehren", sagte die Frau, die inzwischen selber Mutter von drei kleinen Kindern ist. In den Folgejahren sei der Druck immer größer geworden. Erst als ihre eigene Tochter vor fünf Jahren auf die Welt kam, habe sie sich von der Last befreien wollen.

"Es war kein faires Verfahren"

Laut der damaligen Anklage soll der Vater das Mädchen von November 1989 bis Mai 1991 dreimal zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Das Mädchen war zur angenommenen Tatzeit neun und zehn Jahre alt.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe stets bestritten. "Es war kein faires Verfahren", kritisierte der heute 62-Jährige. Er habe sich von Anfang an vorverurteilt gefühlt. Die siebenjährige Haftstrafe hat der Mann voll verbüßt. Auch nach seiner Haftentlassung stand er noch unter einer fünfjährigen Führungsaufsicht.

"Ihr Leben, die verlorenen Jahre, können wir Ihnen nicht zurückgeben, wir geben Ihnen Ihre Ehre zurück", sagte die vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung am Dienstag.

Zuvor hatte sie der Tochter Respekt für ihren Mut ausgesprochen. "Wir zollen Ihnen Respekt, dass Sie diesen Weg gegangen sind." Strafrechtliche Konsequenzen wegen ihrer Falschaussage hat die junge Frau nicht mehr zu erwarten, der Vorgang ist verjährt.

Der Angeklagte zeigte erleichtert über das Urteil. In seinem Schlusswort hatte er noch einmal unter Tränen beteuert, unschuldig zu sein. Später sagte er: "Ich bin froh, dass ich immer daran geglaubt habe, dass die Wahrheit noch siegen wird." Er hoffe, dass es wieder möglich sein wird, zu seiner Tochter und ihrer Familie ein normales Verhältnis aufzubauen. "Ich bin dankbar, dass meine Tochter den Mut gefasst hat, noch zur Wahrheit zu finden."

Erst vor wenigen Wochen hatte das Landgericht Osnabrück eine Lehrerin zur Zahlung von 80.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil sie einen Kollegen mit Vergewaltigungsvorwürfen unschuldig ins Gefängnis gebracht hatte. Zuvor war die Frau in Darmstadt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der unschuldig verurteilte Lehrer war wegen des Vorwurfs, seine Kollegin 2001 vergewaltigt zu haben, verurteilt worden und saß fünf Jahre in Haft. 2011 wurde in einem Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld festgestellt. Mittlerweile ist der Mann verstorben. Das Schmerzensgeld hatte seine Tochter erstritten.

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