Verfassungsschutz:AfD-Landeschef weiter unter Beobachtung

Petr Bystron

Petr Bystron und seine Anwälte sehen die Beobachtung als Teil einer CSU-geführten Kampagne.

(Foto: dpa)
  • Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass der AfD-Landeschef Petr Bystron weiter vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden darf.
  • Bystron hatte im April gegen die Beobachtung geklagt.
  • Die Verfassungsschützer sehen Verbindungen zwischen dem AfD-Politiker und der rechtsextremem Identitären Bewegung.

Von Katja Riedel und Sebastian Pittelkow

Der Landeschef der Alternative für Deutschland (AfD), Petr Bystron, darf weiter vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat nach Informationen von ARD und Süddeutscher Zeitung am Freitag das Verwaltungsgericht München in einem Eilantrag entschieden.

Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass Bystron "tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen" zeige. Allerdings darf der Verfassungsschutz die Beobachtung nicht mehr öffentlich mit dessen Namen verbinden, zum Beispiel in einem der kommenden Verfassungsschutzberichte. Der Beschluss ist zunächst bindend, auch wenn eine der Parteien Rechtsmittel einlegen sollte.

Bystron hatte gegen seine im April bekannt gewordenen öffentliche Beobachtung geklagt, weil er sich zu Unrecht an den Pranger gestellt sah; aus politischen Gründen solle er diffamiert werden, lautet Bystrons Lesart. Zwar bezeichnete er seine umstrittenen Äußerungen zur rechtsextremem Identitären Bewegung Deutschland (IB) als Fehler und ruderte zurück, nachdem ihm auch der Bundesvorstand seiner Partei eine Rüge erteilt hatte.

Der Verfassungsschutz hatte da mit der Beobachtung des AfD-Landeschefs aber bereits Konsequenzen gezogen, woraufhin Bystron klagte. In den Schriftsätzen der Anwälte bestreitet Bystron, sich mit Inhalten der IB zu identifizieren. Die Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen worden, um Bystron als Anhänger der IB "öffentlichkeitswirksam unter Beobachtung stellen zu können". Bystrons Anwälte bezogen sich auch darauf, dass Polizei und Verfassungsschutz ihrer Ansicht nach gegen linke Gewalt und Extremismus weit weniger entschlossen vorgingen als gegen den bayerischen AfD-Chef.

Die Regierung von Oberbayern sieht das anders. In ihren Klageerwiderungen kommt sie zum Schluss, dass Bystron die AfD als Schutzschild der neurechten und als Organisation bundesweit beobachteten Identitären Bewegung bezeichnet habe. Die Juristen beziehen sich auf mehrere Reden Bystrons bei AfD-Veranstaltungen, in Brandenburg und in Maisach bei München, beide im Frühjahr dieses Jahres. Hier hatte Bystron gesagt, die "Identitäre ist 'ne tolle Organisation. Das ist 'ne Vorfeldorganisation von der AfD und die müssen wir unterstützen."

Und: "Die sich bei Pegida engagieren, die sich bei den Identitären engagieren, wir müssen denen Schutz geben als politische Partei, die in den Parlamenten ist." Zudem sieht die Regierung von Oberbayern auch in mehreren längeren Wortbeiträgen des AfD-Politikers bei Facebook Beweise dafür, dass Bystron die Identitäre Bewegung unterstütze, dieser auch personell nahestehe und die AfD und die IB als zwei Säulen einer Bewegung sehe.

Bezüge zur rechtsextremen Burschenschaft Danubia

Bystron hatte geäußert, seine Sympathie gegenüber der IB gründe sich "auf tiefen Respekt vor deren Mut, Intelligenz und Entschlossenheit"; so schrieb er in einem Beitrag für den rechten Blog pi-news.net. Zwar solle man getrennt arbeiten, aber die IB und die AfD hätten ähnliche Ziele: "Wir sind eine parlamentarische Partei, Pegida, IB etc. sind außerparlamentarische Opposition."

Neben den Verbindungen zur IB sehen die Verfassungsschützer zudem Bezüge des AfD-Landeschefs zur rechtsextremen Burschenschaft Danubia aus München, die ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die Behörde sieht personelle Überschneidungen mit der IB in Bayern. Der Ausgang des Eilentscheids könnte für die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Parteimitglieder Objekt von Beobachtungen werden können, richtungsweisend sein. Denn dass AfD-Politiker in sozialen Netzwerken auch mit fragwürdigen und extremistischen politischen Gruppierungen sympathisieren, ist kein Einzelfall.

Mit dem Eilentscheid bestätigt nun erstmals ein Gericht, wenn auch in einer niedrigen juristischen Instanz, dass solche öffentlichen Sympathiebekundungen, sei es auf Facebook oder anderen Portalen, sei es auf Podien, eine personengebundene Beobachtung rechtfertigen können. Der bayerische Verfassungsschutz wollte sich zu dem Beschluss nicht äußern. Petr Bystron und dessen Anwälte sehen die Beobachtung als Teil einer CSU-geführten Kampagne, mit dem Ziel, einen unliebsamen Gegner für die Landtagswahl 2018 und die Bundestagswahl in diesem September auszuschalten.

Das Gericht entschied nun, Bystrons Name hätte im Zusammenhang mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz nie publik werden dürfen. Seine Persönlichkeitsrechte müssten gewahrt werden. "Der Wahlkampftrick der CSU ist aufgeflogen", sagte Bystron über den Beschluss.

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