Verfassungsgerichtshof:Volksbefragungen überprüfen

Die im vergangenen Jahr in Bayern eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen werden kommende Woche gerichtlich überprüft. SPD und Grüne im Landtag halten Befragungen über Vorhaben mit landesweiter Bedeutung für verfassungswidrig. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verhandelt am kommenden Montag über die Klagen der beiden Oppositionsparteien. Konkret geht es darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Verfassung vereinbar ist. SPD und Grüne sind der Auffassung, dass dafür die Verfassung geändert werden müsste. Denn das Gesetz stärke die Stellung des Ministerpräsidenten über das in der Verfassung vorgesehene Maß hinaus. Außerdem fehle das Recht von Minderheiten, Initiativen für Volksbefragungen zu ergreifen. Nach Überzeugung der Grünen verändert das Gesetz die in der Verfassung verankerte Kompetenz- und Machtverteilung.

© SZ vom 18.10.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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