Verfahren gegen Hubert Haderthauer:Anwalt wirft Landgerichtspräsidentin Manipulation von Akten vor

  • Der Anwalt von Hubert Haderthauer verteidigt private Abrechnungen seines Mandanten, für die der Freistaat Bayern nun das Geld zurückfordert.
  • Außderm erhebt er Vorwürfe gegen die Ingolstädter Landgerichtspräsidentin: Sie habe Akten zum Fall Haderthauer manipuliert.

Von Dietrich Mittler

Anwalt rechtfertigt private Abrechnungen

Im Verfahren gegen den Ingolstädter Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer wegen womöglich unberechtigt abgerechneter Laborleistungen deutet sich eine Wende an. In dem Rechtsstreit geht es um Drogenscreenings, die Haderthauer von 2003 an für verschiedene Strafgerichte gemacht hatte. Nach Auffassung des Freistaats hätte er diese in seiner Eigenschaft als Leitung ler der landgerichtsärztlichen Dienststelle nicht privat abrechnen dürfen.

Der Münchner Anwalt Gerd Tersteegen, der Haderthauer in dieser Sache vertritt, erklärte jedoch am Montag auf Nachfrage: "Mein Mandant hat diese Leistungen nur deshalb als privatärztliche Nebentätigkeit abgerechnet, weil ihn der frühere Ingolstädter Landgerichtspräsident ausdrücklich darum gebeten hatte." Auf diese Weise habe sich das Landgericht Ingolstadt vermutlich aufwendige Abrechnungsverfahren ersparen wollen.

Welche Rückforderungen der Freistaat stellt

Überdies habe sein Mandant die für das Landgericht Ingolstadt erbrachten Drogenscreenings "preiswerter abgerechnet" als andere vergleichbare Dienstleister. "Er hat dem Staat also sogar noch Geld gespart", sagte Tersteegen. Was die 2003 erbrachten Leistungen im Wert von 26 377 Euro betreffe, habe der Freistaat seinen Mahnbescheid längst selbst zurückgezogen - so "dilettantisch, wie der gemacht war", wie Tersteegen es genüsslich darlegte.

Nach wie vor jedoch fordert der Freistaat von Haderthauer 48 401 Euro zurück, die er laut Tersteegen als Honorar für Drogenscreenings in Zeit von 2004 an erhalten habe. In diesem Fall, so ließ der Anwalt wissen, seien jedoch alle Rechtsansprüche auf Rückforderung "unbegründet und längst verjährt". Der Freistaat sieht das anders.

Was Tersteegen der Landgerichtspräsidentin vorwirft

Für Wirbel sorgen unterdessen die jüngsten Vorwürfe Tersteegens gegen die jetzige Ingolstädter Landgerichtspräsidentin Sibylle Dworazik, die in dieser Angelegenheit den Freistaat vertritt: Sie habe ihm die Akteneinsicht verweigert, wogegen er vor dem Verwaltungsgericht München vorgegangen sei: "Daraufhin", so Tersteegen, "musste mir die Vertreterin des Freistaats die Akten vorlegen, hat die aber sofort zurückgefordert und dann später in manipulierter Form wieder vorgelegt."

Die Dokumente in dem mehr als 300 Seiten umfassenden Leitzordner seien mit Bleistift paginiert worden. "Diese Zahlen hat man ausradiert und durch neue ersetzt. Außerdem fehlt in der Akte zumindest ein wesentliches Schriftstück", sagte Tersteegen. Das lasse sich belegen, weil im Ordner nach wie vor ein Brief vorhanden sei, der sich auf das nun fehlende Dokument beziehe.

"Ich gebe in einem laufenden Verfahren keine Stellungnahme ab", sagte die Ingolstädter Landgerichtspräsidentin. Ob sie Tersteegen aufgrund seiner massiven Anschuldigung rechtlich belangen will, ließ sie offen. "Das bespreche ich mit meinem Ministerium", sagte sie. Tersteegen wiederum erklärte: "Ich stehe dazu, was ich gesagt habe, besten Gewissens."

Wer für das Verfahren zuständig ist

Für das Verfahren, das in keinerlei Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen gegen Hubert Haderthauer und seine Frau Christine wegen Betrugs und Steuerhinterziehung steht, ist seit Ende Oktober das Landgericht München I zuständig. Zuvor war es in Ingolstadt anhängig. Dort aber hatten sich alle Richter für befangen erklärt, weil sie seit Jahren eng mit Hubert Haderthauer zusammenarbeiten. Dworazik hatte sich auch in einer anderen Sache für befangen erklärt: Sie sei mit den Haderthauers "per Du".

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