Verfahren gegen Gustl Mollath:Vorgetäuschte Aufklärung

Die Nürnberger Staatsanwaltschaft will im Fall Mollath ein neues psychiatrisches Gutachten anfertigen lassen. Doch um zur Wahrheit zu gelangen, müsste sie viel früher ansetzen - und die strafrechtlichen Vorwürfe überprüfen, deretwegen Gustl Mollath überhaupt in die Psychiatrie kam.

Ein Kommentar von Olaf Przybilla

Verfahren gegen Gustl Mollath

Gustl Mollath sitzt seit knapp sieben Jahren in der Psychiatrie. Nun sollen in dem Fall endlich weitere Gutachten angefertigt werden.

(Foto: SWR)

Die Justiz Nürnberg versucht, Vertrauen zurückzugewinnen. Für den flüchtigen Leser mag sich ihre Erklärung vom Dienstag gut anhören: Der Prüfbericht der Hypo-Vereinsbank aus dem Jahr 2003 sei "in der letzten Woche" jenem Gericht zugeleitet worden, das über die Fortdauer der Unterbringung Mollaths zu entscheiden hat. Auch werde der Fall nun mit einem weiteren psychiatrischen Gutachten überprüft.

Alles gut also? Nichts ist gut: Die Staatsanwaltschaft hat vor allem eine Nebelkerze geworfen. Sie täuscht Aufklärung vor, doch um zur Wahrheit zu gelangen, müsste sie an einem anderen Punkt ansetzen: bei den strafrechtlichen Vorwürfen, deretwegen Mollath einst vor Gericht stand. Die Justiz sah es damals als erwiesen an, dass er seiner Ehefrau Gewalt angetan hat.

Zweifel an der Beweisführung sind begründet

Aufgrund dieses Anklagepunktes wurde Mollath im Jahr 2006 überhaupt erst psychiatrisch begutachtet, mit dem Ziel, seine Schuldfähigkeit zu überprüfen. Nun gibt es aber neue Zeugen, neue Tatsachen, die begründete Zweifel an der damaligen Beweisführung zulassen. Auch der Bundesgerichtshof, der 2007 den Beschluss bestätigte, kannte diese neuen Tatsachen nicht.

Das heißt aber: Wenn es inzwischen als zweifelhaft gelten muss, ob Mollath das, was ihm vorgeworfen wurde, überhaupt getan hat, müsste das ganze Verfahren neu aufgenommen werden. Im Prozess könnten neue Zeugen gehört und neue Tatsachen bewertet werden.

Wären Mollaths angebliche Taten dann nicht mehr zu beweisen, fiele auch die Berechtigung für eine psychiatrische Begutachtung weg. Eine solche lehnt Mollath bislang ab - aus Gründen, die aus seiner Sicht durchaus nachvollziehbar sind.

Transparenz brächte nur ein Verfahren, von dem die Öffentlichkeit sich im Gerichtssaal ein Bild von der Sache machen könnte - und ein Bild von Gustl Mollath. Solange dies nicht der Fall ist, setzt sich die Staatsanwaltschaft dem Vorwurf aus, dass sie genau dies nicht will.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: