Süddeutsche Zeitung

V-Mann-Prozess:Geldstrafe für LKA-Beamten

Nach 38 Hauptverhandlungstagen ist auch der letzte Strang in einem der spektakulärsten Verfahren der jüngeren bayerischen Justizgeschichte zu Ende gegangen.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Es gilt als eines der spektakulärsten und auf jeden Fall aufwendigsten Verfahren der jüngeren bayerischen Justizgeschichte. Nach alles in allem 38 Hauptverhandlungstagen ist nun das Urteil im letzten noch übrig gebliebenen Strang des sogenannten V-Mann-Prozesses gesprochen worden. Wegen Falschaussage verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth einen LKA-Beamten zu insgesamt 90 Tagessätzen, den Tagessatz legte es dabei auf 130 Euro fest.

Zu Lasten des Angeklagten werteten die Richter dessen Rolle als Polizist beim Landeskriminalamt, der auch in der Ausbildung tätig gewesen war. Zu seinen Gunsten wurde gewertet, dass die angeklagten Taten lange zurück lägen und die Anklage gegen ihn vor fast vier Jahren verlesen worden ist - im damals noch der Justiz zur Verfügung stehenden Nürnberger Saal 600, der inzwischen ein Museum ist. Die lange Prozessdauer - unter anderem war der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Verfahren beschäftigt - habe den Polizisten psychisch schwer in Mitleidenschaft gezogen. 2018 war der Polizist vom Nürnberger Landgericht noch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.

Die Freisprüche des Landgerichts für insgesamt vier Beamte des Landeskriminalamts (LKA) hatte der Bundesgerichtshof im Dezember vergangenen Jahres bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen zu Beginn des Verfahrens 2017 unterschiedliche Tatbestände vorgeworfen, unter anderem Strafvereitelung und Diebstahl in mittelbarer Täterschaft. Laut Anklage sollten sie einen bei den "Bandidos" eingesetzten V-Mann angewiesen haben, Mitglieder der Rockergruppe nach Dänemark zu begleiten, obwohl dort Bagger gestohlen werden sollten. Andere Beamte sollten dies laut Staatsanwaltschaft erfahren, aber keine Ermittlungen eingeleitet haben.

Von der Vorwürfen war am Ende wenig übrig geblieben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte vier der Angeklagten 2018 von allen Vorwürfen freigesprochen. Die Beamten hätten dem Verschwinden der Bagger vorgebeugt - tatsächlich waren die Maschinen sichergestellt worden. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche hatte der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, sie wurden damit rechtskräftig. Neu verhandelt werden sollten dagegen zwei Fälle, in denen LKA-Beamte wegen falscher uneidlicher Aussage vor Gericht verurteilt worden waren. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gegen einen der beiden Beamten wegen Geringfügigkeit eingestellt.

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