Urteil:Wanderer zwischen drei Welten

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Mario F. (rechts) galt im ersten Verfahren als "Spinner" und Wichtigtuer. Das hat sich im zweiten Prozess geändert. (Foto: Olaf Przybilla)

Der V-Mann, der für das LKA eine Rockerbande bespitzelte, muss für 27 Monate in Haft - wegen Drogenhandels

Von Olaf Przybilla, Würzburg

Konrad Döpfner ist ein sorgfältiger Mann, im Prozess gegen den ehemaligen V-Mann Mario F. hat er das unter Beweis gestellt. Insgesamt 20 Verhandlungstage hat sich der Vorsitzende Richter am Landgericht Würzburg Zeit genommen zu ergründen, wie das genau war mit dem Spitzel, den das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) dafür bezahlt hat, den Rockerklub "Bandidos" auszuspionieren. Mario F. war 2013 in einem ersten Prozess von einer anderen Strafkammer wegen Drogenhandels zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Nur glaubte ihm da noch keiner, dass er Zuträger des LKA war. Dieser zweite, deutlich aufwendigere Prozess habe F. nun "in gewisser Weise rehabilitiert", sagt Döpfner. Immerhin habe der heute 49 Jahre alte Angeklagte im ersten Prozess noch als "Spinner" gegolten, als Wichtigtuer und notorischer Lügner, der sich zum LKA-Helfer stilisierte. Das stelle sich nun völlig anders dar.

Trotzdem bleibe der Vorwurf, dass F. mit Crystal gehandelt hat, und zwar ohne Auftrag vom LKA. Dafür muss F. für zwei Jahre und drei Monate in Haft - was erheblich weniger ist als die knapp sieben Jahre, die eine andere Kammer am Würzburger Landgericht als Gesamtstrafe für angemessen hielt. "Keine Scheu", sagt Döpfner, habe das Gericht an den Tag legen wollen, in die Tiefen und Untiefen des Spitzelwesens einzudringen. Und, das schickt der Richter voraus, vieles hätte sich das Gericht zuvor "kaum vorstellen können". Dass bayerische Beamte LKA-Akten manipulieren etwa, wovon das Gericht ausgehen müsse. Auch, dass ein LKA-Mann allem Anschein nach den Spitzel vor Ermittlungen der Drogenfahnder gewarnt habe. Und schon gar nicht, dass die Staatsanwaltschaft offenbar von LKA-Leuten falsch informiert wurde und den Spitzel damit vor einer Festnahme bewahrte, als der gerade mithalf, Mini-Bagger für die Bandidos zu stehlen und über die Grenze zu schaffen.

Dies alles wurde erörtert im Prozess, die LKA-Leute, gegen die seit Monaten ermittelt wird in der Sache, werden sich voraussichtlich in einem anderen Prozess verantworten müssen dafür. Und ja, sagt der Richter, dies alles habe beim Angeklagten offenbar den Eindruck entstehen lassen, dass er machen dürfe, was er wolle. Er werde dann im Zweifelsfall schon "rausgeboxt", weil er ja so wichtig sei aus Sicht des Freistaats, um die Bandidos auszukundschaften.

Besonders sei dieser Eindruck bei F. offenkundig entstanden, als er sich in seiner Zeit als LKA-Beauftragter sogar zweimal vor Gericht verantworten musste, unter anderem wegen Betrugs. Das LKA aber gar nicht daran dachte, die Zusammenarbeit einzustellen. Stattdessen habe er weiter mit "einem vom Freistaat Bayern geleasten Mercedes samt Tankkarte" durchs Land fahren dürfen, als Chauffeur für einen regionalen Bandido-Boss. Und sei dabei für seine Verhältnisse noch stattlich honoriert worden, vom Staat wohlgemerkt. Müsse man sich mal vorstellen, sagt der Richter: ein Mann mit 13 Vorstrafen.

F. habe also subjektiv allerlei Anlass gehabt, sich "unter dem Schutz des LKA" zu fühlen und sei dabei als "Wanderer zwischen drei Welten" aufgetreten: als Bandido, LKA-Spitzel und Drogenbeschaffer für seine Tochter. Nur kamen ihm über der Rollenkonfusion offenbar die "Maßstäbe für Rechtsstaatlichkeit" abhanden, sagt Döpfner. Dass er vom LKA angestiftet oder gar angeleitet worden sei zum Drogenhandel, das nehme ihm das Gericht nicht ab.

Mario F. hatte in seiner Schlusseinlassung gefragt, ob das Gericht denn glaube, ein V-Mann bei den Bandidos könne dort "nur Schach spielen", um nicht als Spitzel aufzufliegen. Am Mittwoch kündigt F., noch während der Richter ihm erklären will, dass er nun eine Woche Zeit hat, um Revision zu beantragen, an: "Das mache ich." Richter Döpfner lächelt und lässt es zu Protokoll nehmen.

© SZ vom 18.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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