Süddeutsche Zeitung

Urteil:Tierhalterin muss Feuerwehreinsatz dulden

Wer bei großer Hitze einen Hund im Fahrzeug zurücklässt, muss im Zweifel einen Feuerwehreinsatz zur Befreiung des Tieres dulden - und dessen Folgen tragen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat eine entsprechende Entscheidung des Landgerichtes Fürth bestätigt, indem sie der Berufung einer Hundehalterin keine Aussicht auf Erfolg einräumte, wie das Oberlandesgericht am Montag mitteilte.

Die Frau hatte ihren Yorkshire-Terrier im August 2018 bei Temperaturen um 35 Grad im Wohnmobil zurückgelassen, um ein Fußballspiel zu besuchen. Ein Passant rief die Polizei. Diese habe zunächst erfolglos versucht, den Hund über die geöffnete Dachluke zu befreien, musste dann die Feuerwehr zu Hilfe holen, um die Tür aufzubrechen. Den durch den Aufbruch entstandenen Schaden in Höhe von 2256 Euro wollte die Tierhalterin von der Stadt Fürth zurückhaben. Die Frau klagte und argumentierte, es habe keine Gefährdung des Tieres vorgelegen. Der Hund habe über die Dachluken ausreichend Frischluft erhalten, zudem sei er mit Wasser und Eiswürfeln versorgt gewesen. Das Gericht in Fürth wies die Klage zurück. Der Feuerwehreinsatz sei rechtmäßig erfolgt, weil es eine Anscheinsgefahr für eine Tierwohlgefährdung gegeben habe. Ein von der Frau gefordertes Sachverständigengutachten zur Klärung der Frage, ob diese Gefährdung tatsächlich vorgelegen habe, sei deshalb nicht nötig (Az.: 4 U 1604/19).

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Quelle:
SZ vom 10.09.2019 / dpa
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