Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham (Landkreis Rosenheim) muss laut einem Urteil zwei Straßenlaternen austauschen oder abdunkeln, die Anwohner vom Schlafen abhalten. Das Verwaltungsgericht München folgte am Mittwoch der Einschätzung eines Gutachtens, das von einer "erheblichen Beeinträchtigung" ausgeht, und verpflichtete die Gemeinde dazu, Licht-Grenzwerte für die psychologische Belastung einzuhalten. Die Anwältin der Gemeinde kündigte an, in Berufung gehen zu wollen (Az.: M19K17.4863). Geklagt hatte ein Ehepaar, das nicht mehr ungestört schlafen kann. Die zwei Laternen vor seinem Haus wurden 2013 erneuert. Seitdem sei es im Schlafzimmer so hell, dass "wir nur noch in einer von zehn Nächten durchschlafen", erklärte der Kläger vor dem Prozess.