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Urteil ist rechtskräftig:Lebenslänglich für den Todespfleger

Weder die erhobenen Verfahrensrügen noch die Sachrüge haben Erfolg gehabt: Das Urteil gegen den sogenannten Todespfleger von Sonthofen ist rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 16. August als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Kempten mit.

Weder die erhobenen Verfahrensrügen noch die Sachrüge hätten Erfolg gehabt. Der Bundesgerichtshof stellte den Angaben nach fest, dass kein den Angeklagten benachteiligender Rechtsfehler vorliege und auch die Anordnung der besonderen Schwere der Schuld revisionsrechtlicher Überprüfung standhalte.

Im größten Fall von Serientötung in der deutschen Nachkriegsgeschichte hatte der ehemalige Krankenpfleger des Sonthofener Klinikums 28 Patienten zwischen Februar 2003 und Juli 2004 mit Medikamenten zu Tode gespritzt.

Das Landgericht Kempten verurteilte den Angeklagten im November 2006 wegen Mordes in zwölf Fällen, Totschlags in 15 Fällen, versuchten Totschlags, Tötung auf Verlangen, gefährlicher Körperverletzung sowie Diebstahls in fünf Fällen zur lebenslanger Freiheitsstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

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