Urteil in Passau:Lange Haftstrafen für Mord an Rentner

Nach dem Tod eines Rentners im niederbayerischen Grafenau sind zwei Männer verurteilt worden - wegen gemeinschaftlichen Mordes.

Knapp anderthalb Jahre nach dem Mord an einem Rentner im niederbayerischen Grafenau sind die beiden Täter an diesem Mittwoch vom Landgericht Passau zu langen Haftstrafen verurteilt worden.

Der bei der Tat 40 Jahre alte Roland L. wurde wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Zudem wurde bei ihm die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Stefan G. muss für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass L. am 10. Oktober 2008 dem 60 Jahre alten Rentner in dessen Wohnung mindestens fünfmal von hinten mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen hatte. Danach stachen beide auf den Mann ein. Dann raubten sie neben weiteren Wertsachen eine Pistole, die sie für Raubüberfälle benutzen wollten.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, durch DNA und Fingerspuren gebe es nicht den allergeringsten Zweifel, dass L. am Tatort war. Dieser hatte eine Mittäterschaft stets bestritten. Das Geständnis von Stefan G., das L. stark belastet, sei glaubwürdig, vor allem weil dieser seine Mitschuld zugegeben hatte. Er habe geholfen, den ihm bekannten Rentner zu töten, weil er als Belohnung 10.000 Eurobekommen sollte.

Der Prozess fand vor der Jugendkammer statt, weil G. zur Tatzeit Heranwachsender war. Zum Prozess war eine Vielzahl von Zeugen geladen, darunter Sachverständige, Psychologen und Rechtsmediziner.

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