Urteil in Augsburg:Warum sich Georg Schmid nicht beklagen darf

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Der frühere CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid im Gerichtssaal in Augsburg (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Das Urteil gegen Georg Schmid klingt zunächst hart, ist aber bei genauerer Betrachtung eher milde. Er hat ein System zu Lasten der Steuerzahler schamlos ausgenutzt - und das bis zuletzt nicht eingestanden.

Kommentar von Stefan Mayr

Das Urteil des Amtsgerichts Augsburg ist der Schlusspunkt hinter die sogenannte Verwandtenaffäre des Landtags und der Tiefpunkt des Absturzes von Georg Schmid. Vor zwei Jahren war er noch einer der mächtigen Männer Bayerns, seit Mittwoch ist er ein vorbestrafter Ex-Politiker und Sozialbetrüger.

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Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung plus 120 000 Euro Geldauflage klingen zunächst hart, aber bei genauerer Betrachtung ist dieser Schuldspruch eher milde. Der Richter machte in überzeugender Weise klar, dass Georg Schmid das Vertrauen der Bürger und Steuerzahler missbraucht hat und ein System zum eigenen Vorteil schamlos ausgenutzt hat. Dass dieses System den Missbrauch all die Jahre sehr leicht gemacht hat, wurde vom Richter nochmals verdeutlicht. Der Landtag hat inzwischen die Konsequenzen gezogen und die Regeln verschärft. Immerhin.

Dass Georg Schmid Einsicht zeigt und sein Tun aufrichtig bereut, kann man allerdings nicht feststellen. In seinem Schlusswort hat er nicht um Entschuldigung gebeten. Stattdessen hat er um Mitleid geworben und um ein mildes Urteil gebettelt. Dabei hat er sich als armen Mann dargestellt, der ohne Pensionsansprüche und auch sonst mittellos dastehe.

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Er bitte um die Chance, körperlich, seelisch und finanziell wieder auf die Beine kommen zu können, sagte er mit tränenerstickter Stimme. Nun, in seelischer und körperlicher Hinsicht war der Absturz sicherlich schmerzvoll. So etwas wünscht man seinem schlimmsten Feind nicht, hier ist Mitgefühl tatsächlich angebracht.

Tricksen bis zum Schluss

Aber was das Finanzielle betrifft, hat Schmid einmal mehr versucht, die Öffentlichkeit auszutricksen. Ihm gehören vier Immobilien im (defensiv geschätzten) Marktwert von 1,4 Millionen Euro, und zumindest ein Teil seiner Pension war nach Gesetzeslage nie gefährdet. Dennoch stellt er sich hin und rechnet vor, er müsse den Kredit für seine Wiedergutmachungszahlung (450 000 Euro) tilgen, bis er 98 Jahre alt ist.

Diese Aussage grenzt angesichts seines Vermögens an eine Verhöhnung des Gerichts und des Steuerzahlers. Zum Abschluss der Affäre bleibt die Erkenntnis: Georg Schmid hat sich den enormen Ansehensverlust, den er erleiden muss, selbst zuzuschreiben.

© SZ vom 19.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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