Urteil gegen Ex-Waffenlobbyisten:Schreiber zu Haftstrafe verurteilt

Prozess Karlheinz Schreiber - Urteil

Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber bei der Urteilsverkündung im Landgericht Augsburg.

(Foto: dpa)

Steuerhinterziehung in sechs Fällen: Monatelang wurde vor dem Landgericht Augsburg verhandelt, nun ist der Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er aber erst einmal nicht.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Karlheinz Schreiber wirkt gelassen, als er zur Urteilsverkündung vor dem Landgericht Augsburg erscheint. Auf seine Gesundheit angesprochen, sagt er: "Es könnte besser gehen". Der 79-Jährige erlitt im März 2012 einen Herzinfarkt, danach war er lange Zeit schwach und blass.

An diesem Donnerstag macht er dagegen einen fitten Eindruck, das Urteil scheint ihn nicht zu erschüttern: Zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt ihn das Landgericht - wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen. Ins Gefängnis muss der frühere Waffenlobyist allerdings vorerst nicht, noch immer sei sein Gesundheitszustand zu schlecht. Der Haftbefehl bleibt zwar bestehen, ist aber außer Vollzug gesetzt. Schreiber muss wie bisher in Hausarrest.

Bezüglich des Vorwurfs der Bestechung des damaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) wurde das Verfahren eingestellt, das Delikt sei eindeutig verjährt, sagte die Vorsitzende Richterin Frauke Linschmann. Pfahls selbst hatte gestanden, von Schreiber rund zwei Millionen Euro Schmiergeld erhalten und nicht versteuert zuhaben. 2005 wurde er wegen Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Die Beweisaufnahme im Schreiber-Prozess zog sich über Monate hin. Zum Schluss klafften die Forderungen weit auseinander: Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre und drei Monate Haft für Schreiber beantragt - wegen Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als sieben Millionen Euro und der Bestechung.

Die Verteidigung hatte noch am Mittwoch erneut einen Freispruch des Angeklagten verlangt. Zwei weitere Anwälte des 79-Jährigen hatten bereits in der vergangenen Woche plädiert und ebenfalls einen Freispruch gefordert. Nun kündigte die Verteidigung an, in Revision zu gehen.

Für ihn sei das Urteil keine Überraschung, sagt Schreiber, als er das Strafmaß hört: "Mir war von vorneherein klar, dass mein Fall vor dem Bundesgerichtshof entschieden werden muss", sagt er. Bis es soweit ist, muss sich der 79-Jährige wohl noch bis 2014 gedulden - unter Schmerzen, wie er betont. Er leide an einem Meniskusriss, den er aber wegen des Herzinfarktrisikos nicht operieren lassen könne.

Ermittlungen seit 1995

Schreiber gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre in den 1990er Jahren und war im Mai 2010 in Augsburg bereits wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen Rechtsfehlern auf und wies das Verfahren für eine Neuauflage zurück nach Augsburg.

Schreibers Verteidigung warf der Justiz Verstöße gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens vor. Im Falle einer Verurteilung müsse die unglaublich lange Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigt werden, forderte sein Rechtsanwalt. Das Ermittlungsverfahren sei immerhin schon 1995 aufgenommen worden. Im Falle einer Verurteilung müsse auch die Zeit der Auslieferungshaft in Kanada voll auf die Haftstrafe angerechnet werden. Das ist dem Urteil zufolge auch geschehen: Zusammen mit der Untersuchungshaft seien ihm mehr als drei Jahre auf die Dauer der Gefängnisstrafe angerechnet worden.

Schreibers Verteidiger argumentierten außerdem, ihr Mandant habe im fraglichen Zeitraum seinen Lebensmittelpunkt in Kanada gehabt und sei deshalb nur dort steuerpflichtig gewesen. Dem folgte die 10. Strafkammer jedoch nicht und berief sich dabei auf Schreibers frühere Angaben.

So habe er in Deutschland seine Steuererklärungen abgegeben und sich gegenüber den kanadischen Behörden als "non-resident" (nicht ansässig) bezeichnet. Er habe auch sein Millionenvermögen auf Auslandskonten von der deutschen Heimatanschrift aus verwaltet. Schreiber habe seine Einnahmen in einem undurchsichtigen Geflecht von Firmen unter anderem in Panama und mit Tarnkonten in der Schweiz und Liechtenstein bewusst vor dem Fiskus versteckt, sagte die Vorsitzende Richterin. Das zeige hohe kriminelle Energie.

Zugunsten des Angeklagten habe gesprochen, dass er nicht vorbestraft war und seine Taten zum Teil schon mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegen.

Mit Material aus den Agenturen.

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