Urteil im Ursula-Herrmann-Prozess:Ein fast perfektes Verbrechen

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Mit dem Urteil "lebenslänglich" ist der Prozess um die in einer Kiste erstickte Ursula Herrmann zu Ende gegangen. Doch für die Familie des Opfers bleiben Zweifel, denn unumstößliche Beweise fehlen noch immer.

Michael Herrmann, der Bruder der entführten und erstickten Ursula, zeigt nach der Verurteilung des Peinigers seiner Schwester weder Erleichterung noch Genugtuung. "Wir haben von dem Gericht keine Gerechtigkeit erwartet und erhofft", reagiert er zurückhaltend. "Ich bin froh dass der Prozess vorbei ist, aber die Zweifel, die wir von Anfang an hatten, sind nicht zerstreut worden", sagt er im Namen seiner Eltern, die dem Verfahren fern geblieben sind.

Mehr als 28 Jahre nach der Entführung hat das Landgericht Augsburg den 59 Jahre alten Angeklagten in einem spektakulären Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Für das Gericht steht fest, dass dieser Mann im September 1981 die zehnjährige Ursula bei Eching am Ammersee von ihrem roten Kinderfahrrad riss, betäubte und in eine im Wald vergrabene Kiste sperrte. Eine Stunde später war das Mädchen tot, lebendig begraben, erstickt.

Andere Bewertung als das Gericht

Der Prozess sei zwar mit einem juristischen Urteil zu Ende gegangen, "doch es ist keine Klärung erfolgt, wie es damals tatsächlich gewesen ist und wer die Mittäter sind", sagt Michael Herrmann. Ursulas Mutter leidet bis heute schwer unter dem Verlust ihrer Tochter und ist gesundheitlich angeschlagen. Sohn Michael sagt, er sei in einigen Punkten zu einer anderen Bewertung der Tat gekommen als das Gericht.

Der hünenhafte Angeklagte mit mächtigem Vollbart nimmt die Verurteilung regungslos zu Kenntnis. Zuvor begrüßt er kurz mit einem Küsschen seine mitangeklagte Ehefrau, die wegen mangelnder Beweise frei gesprochen wurde.

Während der Urteilsbegründung schreibt der Fernsehtechniker wie ein Protokollant fast ununterbrochen mit. Er beteuerte bis zuletzt seine Unschuld.

Augsburgs Leitender Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz ist zufrieden. "Das Gericht hat die komplexe Beweisaufnahme mit großer Sorgfalt durchgeführt, der Schuldspruch 'lebenslänglich' war zwangsläufig", sagt er nach der Urteilsbegründung. Für die Anklage sei das Urteil eine "große Genugtuung".

Der Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit der Oberstaatsanwältin Brigitta Baur sei es maßgeblich zu verdanken, dass es fast drei Jahrzehnte nach dem Verbrechen zu einer Verurteilung gekommen sei. Ein so großes, langes, umfangreiches Schwurgerichtsverfahren habe er noch nie erlebt.

Das Landgericht Augsburg hat unter dem Vorsitzenden Wolfgang Rothermel eine wahre Herkules-Arbeit bewältigt. An 55 Verhandlungstagen waren seit Februar 2009 fast 200 Zeugen und elf Sachverständige gehört worden.

Die Prozessunterlagen umfassen rund 90.000 Blatt in 400 prall gefüllten Aktenordnern. Rund 15.000 Spuren waren nach der Entführung ausgewertet worden. Es gab Festnahmen, Telefonüberwachungen, verdeckte Ermittler und endlose Verhöre von Verdächtigen. Darunter war auch der jetzt Verurteilte, doch damals reichten die Beweise für eine Anklage nicht aus.

Hauptindiz Tonbandgerät

Die Tat war "nahe am perfekten Verbrechen, sorgfältig und lange geplant", sagt Rothermel in seiner Urteilsbegründung. "Ursula war kein Zufallsopfer." Zum Verhängnis wurde dem Angeklagten ein altes Spulen-Tonbandgerät.

Die Polizei hat es 2007 bei ihm in Schleswig-Holstein gefunden, wo er inzwischen wohnt. Auf diesem Gerät kann eine Spezialistin des Bayerischen Landeskriminalamtes in akribischer Feinarbeit einen "akustischen Fingerabdruck" isolieren, der exakt zu den mitgeschnittenen Erpresseranrufen von 1981 passt.

Die merkwürdig gedämpfte Tonfolge eines Verkehrsfunksignals als Erkennungszeichen auf den Anrufen und Schaltgeräusche können nur von dem beschlagnahmten Tonband mit seinen technisch einmaligen Besonderheiten stammen. Für das Gericht der entscheidende Beweise, um den Angeklagten zu überführen, der kein glaubhaftes Alibi vorweisen kann. Richter Rothermel sagte: "Ohne dieses Tonbandgerät hätte es möglicherweise kein Verfahren gegeben."

© sueddeutsche.de/dpa/Nikolaus Dominik - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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