Urteil im Tänzelfest-Prozess:Hohe Haftstrafe nach tödlichem Fausthieb

Die Tat erschütterte das Allgäu: Nach einem Faustschlag auf die Schläfe stirbt ein junger Familienvater. Jetzt hat das Landgericht Kempten den Täter zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Für einen tödlichen Fausthieb auf dem Tänzelfest in Kaufbeuren muss ein 37 Jahre alter Mann ins Gefängnis. Wie das Landgericht Kempten am Mittwoch mitteilte, wurde der Thüringer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu elf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Der Angeklagte gehörte einer siebenköpfigen Gruppe aus Thüringen an, die auf dem Fest im vergangenen Juli einen Streit mit drei Spätaussiedlern aus Kaufbeuren angezettelt hatte. Dabei fielen auch ausländerfeindliche Sprüche. Schließlich flogen die Fäuste.

Das spätere Opfer, ein zweifacher Familienvater aus Kasachstan, war an der Schlägerei nicht beteiligt. Er kam erst später dazu und bekam völlig unvermittelt von dem bei der Schlägerei unterlegenen und wütenden Angeklagten den folgenschweren Fausthieb ab. Der Familienvater Konstantin M. war sofort bewusstlos und starb zwei Tage später im Krankenhaus an Hirnblutungen. Er hinterließ zwei Söhne im Alter von neun und vier Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten auch versuchten Mord vorgeworfen, weil er sein reglos am Boden liegendes Opfer auch noch gegen den Hals getreten habe. Laut Urteil hat sich dies aber nicht erwiesen. Auch ein rechtsradikales Motiv sah das Gericht nicht.

Beim Prozessauftakt vor einer Woche hatte sich der Angeklagte auf eine Erinnerungslücke berufen. Er war zur Tatzeit betrunken. Zum Prozessbeginn sagte der Angeklagte aus, bereits in der Arbeit zwei oder drei Bier getrunken zu haben. Im Festzelt schüttete er nach eigenen Angaben etwa vier Maß Bier und fünf bis zehn Schnäpse hinterher. Die Polizei ging von einem Blutalkoholwert von 1,8 bis 2,5 Promille aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert, weil nicht sicher sei, wer zugeschlagen habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin hat angekündigt, dagegen in Revision zu gehen.

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