Urteil im Gammelfleisch-Prozess:Bewährung und Berufsverbot

Ein Metzger mischte verdorbenes Schweinefleisch unter frisches Fleisch. Nach seinem Geständnis zum Prozessbeginn hat das Landgericht Deggendorf nun das Urteil verkündet.

Im Deggendorfer Prozess um den Handel mit Tonnen von verdorbenem Fleisch ist der angeklagte Metzgermeister zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem verhängte das Landgericht Deggendorf ein Berufsverbot bis zum 13. Mai 2011 und eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 30 Euro.

Das Urteil geht auf eine Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurück. Der 56-jährige Angeklagte hatte bereits zum Prozessauftakt zugegeben, in hunderten Fällen seine Abnehmer betrogen und ungenießbare Lebensmittel verkauft zu haben. Der Verteidiger des Metzgers verlas eine Erklärung, wonach alle Anklagepunkte zutreffend seien.

Der 56 Jahre alte Angeklagte aus Metten bestätigte dann diese Erklärung. Der Mann soll mit seinem Großhandel teilweise seit Jahren abgelaufene Ware an Fleischproduzenten geliefert haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Schaden, der durch den Betrug entstanden ist, auf rund 100.000 Euro. Der Fall war 2006 bekanntgeworden.

Insgesamt handelt es sich um Hunderte Einzelfälle. So soll der Mann Mitarbeiter angewiesen haben, verdorbenes Schweinefleisch unter frischeres Fleisch zu mischen. In anderen Fällen waren Produkte bereits seit Jahren abgelaufen, oder es wurde billigere statt der bestellten Ware geliefert.

Der Fleischgroßhandel hatte Geschäftsbeziehungen zu einer Reihe von Unternehmen in Deutschland und im Ausland. So soll er auch Betriebe in den Niederlanden, Österreich und Russland beliefert haben. Diese Firmen exportierten ihre Produkte dann bis nach Asien und Afrika.

Im Vorfeld des Prozesses hatten die Anwälte des Metzgers, die Staatsanwältin und das Gericht bereits über ein mögliches Strafmaß verhandelt.

Einzelne Vorwürfe gegen den ehemaligen Chef zweier Fleischgesellschaften wurden im Rahmen dieser Absprache fallengelassen. Die Staatsanwältin brauchte insgesamt knapp zweieinhalb Stunden, um alle verbliebenen Straftaten aufzulisten.

Verteidiger Klaus Gussmann sagte, es handle sich bei den Fällen um einzelne Verfehlungen des Metzgers. Die überwiegende Zahl der Geschäfte sei völlig korrekt gewesen. "Es gab Ausreißer, aber es handelt sich nicht um einen großen Skandal", meinte der Münchner Anwalt.

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