Urteil:Graffiti-Künstler bleibt Haft erspart

Urteil: Kunst oder Schmiererei: Die Augsburger Blume taucht an vielen Stellen der Stadt auf.

Kunst oder Schmiererei: Die Augsburger Blume taucht an vielen Stellen der Stadt auf.

(Foto: Facebook)

Maler der "Augsburgblume" trotz Vorstrafen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt

Mit einer hundertfach begangenen Straftat wurde er bekannt. Bis Ende 2011 hatte der 30-Jährige ganz Augsburg mit seinen Blumen verziert. Die stilisierte "Augsburgblume" wurde zu einer überregional bekannten Marke, die bis heute als Motiv auf dem Etikett eines Biobiers und auf T-Shirts verwendet wird. Doch während einige Augsburger die Blumen freudig als Belebung der mitunter tristen Nachkriegsarchitektur von Bayerns drittgrößter Stadt sahen, betrachteten Polizei und Justiz die 470 Hinterlassenschaften des Blumenmalers als Straftat.

Nach seiner jahrelangen Blumenserie stand der heute 30-Jährige deshalb 2012 vor Gericht. Der vielfach vorbestrafte Mann räumte die floralen Zeichnungen ein und sagte, er habe die Welt etwas schöner machen wollen. Dies sei trotzdem "großer Mist" gewesen. Der Amtsrichter ermahnte den Blumenmaler, dass bei erneuten unerlaubten Graffiti seine Zukunft "weder rosig noch blumig" aussehen werde. Damals gelobte der Angeklagte Besserung und versprach, nicht wieder illegale Graffiti malen zu wollen. Doch er wurde rückfällig und verschandelte 2014 großflächig eine Regionalbahn im schwäbischen Dinkelscherben und eine Lärmschutzwand an der B 17 bei Augsburg. Mit einem Bein stand der 30-Jährige deswegen bereits im Gefängnis, denn das Augsburger Amtsgericht hatte den Wiederholungstäter 2016 zunächst zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

In der Berufungsverhandlung am Freitag vor dem Landgericht Augsburg konnten seine Anwälte nun den Gang des Graffitikünstlers hinter Gitter gerade noch abwenden. Bis dahin hatte der Angeklagte, der inzwischen als freiberuflicher Künstler arbeitet, zunächst die Vorwürfe bestritten. Erst als die Absprache der Strafkammer mit Verteidiger und Staatsanwalt eine erneute Bewährung im Fall eines Geständnisses in Aussicht stellte, leugnete der Sprayer nicht länger. Er räumte alle Vorwürfe ein. Nun gibt es noch einmal eine Chance: Ein Jahr Haft lautete das Urteil - und noch einmal mit Bewährung. Zudem muss er 400 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, Schadenersatzforderungen von voraussichtlich mehreren 1000 Euro kommen auch auf ihn zu. Vier Jahre lang darf sich der 30-Jährige nichts mehr zuschulden kommen lassen, sonst muss er ins Gefängnis. "Es ist die letzte Warnung", machte die Vorsitzende Richterin Sabine Igloffstein klar.

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