Süddeutsche Zeitung

Urteil gegen CSU-Politiker:Strafpredigt für Georg Schmid

  • Zwei Jahre nach der Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag ist der ehemalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe plus Geldauflage verurteilt worden.
  • Das Augsburger Amtsgericht sprach ihn des Sozialbetrugs und der Steuerhinterziehung in mehr als 320 Fällen schuldig.
  • Für das Gericht war es kein Versehen, dass Schmid seine Frau mit einem dubiosen Konstrukt als angeblich Selbstständige beschäftigte. Es sei darum gegangen, die Sozialkassen zu prellen.

Report von Stefan Mayr , Augsburg

Georg Schmid lässt die schwärzeste Stunde seines Lebens regungslos über sich ergehen. Er sitzt zwischen seinen beiden Anwälten auf der Anklagebank des Augsburger Amtsgerichts und bemüht sich sichtlich, Haltung zu bewahren. Rücken durchgedrückt, Hände gefaltet auf dem Tisch.

Wie sehr ihn die 50-minütige Urteilsbegründung des Amtsrichters Michael Nißl trifft und schmerzt, ist in seinem Gesicht ablesbar. Die Augenbrauen tief ins Gesicht gezogen, die Stirn von tiefen Falten zerfurcht. "Sie haben ihre Stellung als Abgeordneter ausgenutzt und das Ihnen entgegengebrachte Vertrauen missbraucht", sagt der Richter, "Sie haben sich entschlossen, das System der Aufwandserstattungsansprüche Jahr für Jahr bis zum letzten Tropfen leerzuschaufeln."

262 mal Sozialbetrug, 59 mal Steuerhinterziehung

Nißl verurteilt den ehemaligen Vorsitzenden der CSU-Landtagsfraktion zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss der 61-Jährige eine Geldauflage von 120 000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen.

Nach zweitägiger Beweisaufnahme hat das Gericht keinen Zweifel, dass sich der Ex-Staatssekretär des Sozialbetrugs in 262 Fällen und der Steuerhinterziehung in 59 Fällen schuldig gemacht hat. Schmid habe mehr als 20 Jahre lang seine Ehefrau Gertrud als Scheinselbständige beschäftigt und dabei die Sozialkassen um mehr als 300 000 Euro betrogen, sagt der Richter.

Wie eine Nachhilfestunde im Fach Arbeitsrecht

In seiner Urteilsbegründung stellt der Richter klar, dass sich Schmid um seine Pensionsansprüche keine Sorgen machen muss. Hierfür hat das Gericht die Strafe für die Taten während Schmids Zeit als Staatssekretär explizit auf unter ein Jahr Haft angesetzt. "Ihre fürstliche Pension steht Ihnen zu", sagt der Richter. "Alles andere wäre unbillig und würde Sie unverhältnismäßig treffen."

Auch ansonsten lässt die Urteilsbegründung in ihrer Deutlichkeit keine Frage offen. Streckenweise klingt der Vortrag des Richters wie eine Nachhilfestunde im Fach Arbeitsrecht - gerichtet an Georg Schmid. In ruhigen, auch für Laien verständlichen Worten stellt Nißl dar, inwiefern Schmid gegen das Gesetz verstoßen hat. Er zählt "acht Aspekte" auf, die für eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung Gertrud Schmids sprechen - und damit für ihre Scheinselbständigkeit.

Welche Aspekte für Scheinselbständigkeit sprechen

So enthielten Gertrud Schmids Rechnungen zumeist denselben Betrag - auch in Monaten, in denen sie im Urlaub war. Die Rechnungen beinhalteten weder Leistungsbeschreibungen noch Stundenaufstellungen. Auch Rechnungsnummer, Steuernummer und Bankverbindung fehlten. "Welcher selbständige Unternehmer kann sich erlauben, solche Rechnungen zu stellen?", fragt der Richter.

Zudem seien viele Rechnungen schon vor dem Leistungszeitraum gestellt worden, und darüberhinaus seien sie mitunter sogar bereits vor Rechnungstellung bezahlt worden. Diese Praxis nennt Nißl "abenteuerlich". Als "Gipfel" stellt er dar, dass Gertrud Schmid viermal am Jahresende jeweils eine Rechnung vorlegte mit der Überschrift "Nach- und Restzahlungen". So habe sie allein an Weihnachten 2000 zusätzlich 22 000 D-Mark erhalten - ohne Leistungsnachweis.

Staunen im Gerichtssaal

Der Richter berichtet auch von Sachverhalten, die bislang unbekannt waren und im vollbesetzten Gerichtssaal Erstaunen auslösen. So habe Schmid den sogenannten Aufwandserstattungsanspruch für Abgeordnete Jahr für Jahr bis zum Maximum abgeschöpft. Als dieser Anspruch im Jahr 2009 von 55 000 Euro pro Jahr auf 83 000 stieg, erhöhte die Ehefrau laut Nißl ihre Rechnungen von 50 000 auf 77 000 Euro.

Die Zuhörer raunen, Schmid scheint noch mehr zu erstarren. "Sie sagten, Ihre Frau habe Tag und Nacht für Sie gearbeitet", sagt Nißl, "da fragt sich das Gericht schon, warum jetzt eine Steigerung von 50 Prozent möglich ist."

Was Schmid vor dem Gefängnis bewahrt

Der Landtag zahlte von 1990 bis 2013 insgesamt 900 000 Euro auf Gertrud Schmids Konto. Davon haben die Schmids kurz vor Prozessbeginn 450 000 Euro an die Rentenversicherung zurückbezahlt. Als Schadenswiedergutmachung. Diese Zahlung bewahrt Georg Schmid vor dem Gang ins Gefängnis. Sie sei zu seinen Gunsten zu werten, sagt der Richter. Unabhängig davon, ob sie "aus strategischen Gründen" geleistet wurde oder nicht. Zudem lässt Nißl bei der Strafhöhe einfließen, dass Schmid durch den erzwungenen Rücktritt und den Prozess bereits schwer bestraft ist. Schmid habe beruflich und gesellschaftlich "alles verloren". Das Gericht habe einen Eindruck bekommen, wie viel "Häme und Spott" er ertragen müsse.

Das Gericht geht auch davon aus, dass Schmid ein Geständnis abgelegt hat - mit Einschränkung: "Dass dieses nicht von Einsicht und Reue getragen wurde, ist eine andere Frage." Schmid hatte stets die Art der Beschäftigung seiner Frau eingeräumt, aber dabei immer betont, dass er nicht wissentlich gegen Gesetze verstoßen habe. "Diesen Irrtum nimmt Ihnen das Gericht nicht ab", betont Nißl.

Auch die Darstellung von Verteidiger Nikolaus Fackler, wonach Schmid den Kredit für die Rückzahlung bis ins 98. Lebensjahr abstottern muss, lässt Nißl nicht gelten. Er verweist auf Schmids Immobilienbesitz und spricht von einer "Milchmädchenrechnung".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung wollen prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen. Eine Berufung Schmids gilt allerdings als unwahrscheinlich. Schließlich hat er erreicht, dass ihm seine Pension erhalten bleibt. Es gibt für ihn also keinen Grund, sich einen weiteren Prozess mit all seinen Nebenwirkungen anzutun.

In dieser Auffassung könnte Schmid unmittelbar nach Prozessende bestärkt worden sein: Er eilt wortlos aus dem Saal, einige Journalisten verfolgen ihn. Die Nebentür, durch die er das Justizzentrum verlassen will, ist geschlossen. Schmid muss warten. Er steht mit dem Rücken zu den Kameras, stramm und steif wie ein Schüler, der zur Strafe in der Ecke stehen muss. Ausgeleuchtet von Scheinwerfern und Blitzlichtern. Nach einer gefühlten Ewigkeit geht die Tür auf. Abgang Georg Schmid.

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SZ vom 19.03.2015/infu
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