Süddeutsche Zeitung

Urteil:Drei Mal lebenslänglich für doppelten Raubmord in Höfen

  • Im Prozess um den doppelten Raubmord im oberbayerischen Höfen bei Königsdorf hat das Landgericht München II drei Männer zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.
  • Eine ehemalige Pflegerin verurteilte das Gericht wegen Raubes zu acht Jahren Haft.
  • Sie hatten eine wohlhabende Witwe überfallen und zwei Senioren getötet.

Von Andreas Salch

Es muss ein furchtbarer Anblick gewesen sein. Als Polizeibeamte in der Nacht des 25. Februar 2017 das Haus einer Witwe in dem Weiler Höfen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen betraten, fanden sie zwei Leichen. Die 76-jährige Inge B. lag gefesselt und blutüberströmt im ersten Stock. Im Heizungskeller des Anwesens stießen die Polizisten auf die Leiche von Johannes S., 81, an dessen Körper die Gerichtsmediziner später "einhundert Gewalteinwirkungen" zählten.

Auch die Witwe selbst, Veronika F. (Name geändert), war von den Tätern mit Schlägen und Tritten traktiert und in dem Heizungskeller liegengelassen worden. Veronika F. lag drei Tage neben der Leiche von Johannes S. Als man sie fand, war sie bewusstlos, unterkühlt und ausgetrocknet. Auch ihr Körper war übersät mit Hämatomen und Schürfwunden. Doch sie konnte gerettet werden.

Veronika F. und ihre beiden Bekannten waren am späten Abend des 22. Februar Opfer eines brutalen Raubüberfalls geworden. Nun haben die Richter am Landgericht München II die Urteile in dem Prozess gegen die Täter verkündet. Sie sprachen drei Männer des Mordes, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Eine ehemalige Pflegerin aus Polen verurteilte das Gericht wegen Raubes zu acht Jahren Haft.

Die 50-Jährige hatte als Pflegerin bei Veronika F. gearbeitet und mitbekommen, dass die Witwe wohlhabend ist. Sie gab ihrem Bruder den Tipp für den Einbruch. Die Täter erbeuteten 100 000 Euro Bargeld sowie zwei Goldbarren mit einem Gewicht von 50 und 500 Gramm.

Für den Bruder und den Sohn der Ex-Pflegerin stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für den vorbestraften Hauptangeklagten - den Bruder der Ex-Pflegekraft - verhängte die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Bott zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung.

Veronika F. trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Ihr Vertreter, Rechtsanwalt Derek Setz, zeigte sich bei seinem Plädoyer erschüttert über die "unfassbare Rohheit", die die drei Männer bei der Tat gezeigt hätten. Seine Mandantin und der 81-Jährige Johannes S. seien von den Angeklagten vom Obergeschoss in den Heizungskeller geschleift worden, um sie dort "jämmerlich verrecken zu lassen". Man müsse in der bayerischen Kriminalgeschichte schon suchen, um ein ähnlich grausames Verbrechen zu finden, sagte Setz.

Einer der drei Männer hatte in der Untersuchungshaft einem Mithäftling, der in dem Prozess als Zeuge gehört wurde, anvertraut, als sie das Haus verlassen hätten, sei alles voller Blut gewesen. Es habe wie in einem "Schlachthaus" ausgesehen. Die Reinigung des Anwesens durch professionelle Tatortreiniger habe 16 000 Euro gekostet, sagte Rechtsanwalt Setz.

Alle drei Täter wiesen bei ihren Einlassungen vor Gericht jegliche Schuld am Tod der beiden Senioren von sich. Stattdessen behaupteten sie, in den Tagen vor dem Einbruch in Höfen und sogar noch am Tattag so viel Drogen konsumiert zu haben, dass sie angeblich nicht mehr wussten, was sie taten. Es sei alles "außer Kontrolle geraten", so einer der drei zu einem Mithäftling.

Der Bruder der Pflegerin spielte das Geschehen als eine "Dummheit unter Drogeneinnahme" herunter und versicherte, er habe niemanden getötet. Der Drogenkonsum habe bei ihm zu "Hallzuinationen" geführt. Bei der Tat habe er zudem einen epileptischen Anfall erlitten. Was seine Komplizen gemacht haben, wisse er nicht.

Laut Sachverständigengutachten habe der Betäubungsmittelkonsum jedoch bei keinem der Angeklagten zu einer erheblichen Verminderung oder gar Aufhebung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit geführt. Staatsanwältin Ines Wießner sagte bei ihrem Plädoyer, die begangene Tat sei der "Alptraum eines jeden Menschen".

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