Urteil:BN verliert Streit um Schutz im Steigerwald

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Ein herber Rückschlag für die Naturschützer in Bayern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag die Aufhebung des geschützten Landschaftsbestandteils "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" durch die Regierung von Oberfranken für rechtmäßig erklärt. Damit hat sich die Staatsregierung in dem Streit um das 775 Hektar große Schutzgebiet im Herzen des fränkischen Steigerwalds endgültig durchgesetzt. Nach den Vorstellungen der Naturschützer sollte es einmal Herzstück eines Buchen-Nationalparks im Steigerwald sein. Nun bleibt es annulliert.

Der Streit um das Schutzgebiet ist eng mit dem jahrelangen Streit um einen Nationalpark im Steigerwald verknüpft. Die Staatsregierung lehnt seit Langem nicht nur einen Nationalpark für die uralten Buchenwälder in der Region ab. Sondern sie will auch den Schutz der Wälder nicht verbessern. Sie beruft sich dabei darauf, dass die Bevölkerung dies nicht wolle. Deshalb griff der vormalige Landrat des Landkreises Bamberg, Günther Denzler (CSU), der ein glühender Verfechter eines Nationalparks Steigerwald ist, zu einer ungewöhnlichen Maßnahme. Kurz vor seinem Ausscheiden aus seinem Amt als Landrat im Jahr 2014 richtete er den geschützten Landschaftsbestandteil ein. Diese Art Schutzgebiet war zu diesem Zeitpunkt die einzige, die ein Landrat ohne Zustimmung anderer Behörden einrichten konnte. Natürlich zog sich Denzler massiven Ärger zu. Die Staatsregierung änderte sogar das bayerische Naturschutzgesetz, um das Schutzgebiet annullieren zu lassen. Der Bund Naturschutz (BN) zog dagegen bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Wie zuvor der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärten nun auch die Leipziger Richter die Aufhebung für rechtens. Ihr Argument: Die erforderliche "optische Abgrenzbarkeit" des Schutzgebiets gegenüber der Umgebung ist nicht vorhanden. Für Ex-Landrat Denzler ist das ein "formalistisches Argument, nach dem man zig geschützte Landschaftsbestandteile annullieren müsste". Er sei überzeugt, dass die Rufe nach mehr Naturschutz und einem Nationalpark im Steigerwald nicht verstummen werden. BN-Chef Hubert Weiger sagte, dass "bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Schutzwürdigkeit des Steigerwalds festgestellt hat". Er warb für mehr Naturschutz in der Region. (BVerwG 4 CN 8.16)

© SZ vom 22.12.2017 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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