Urteil am Landgericht Regensburg:Geldstrafe für Holocaust-Leugner Williamson

Weil er den Holocaust geleugnet hat, ist Pius-Bruder Richard Williamson in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Gericht bleibt jedoch mit seinem Strafmaß deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Unübersehbar beim Prozess: die Begeisterung für Williamson in der Neonazi-Szene. Beendet ist der Rechtsstreit mit dem Urteil jedoch nicht.

Max Hägler, Regensburg

Das Landgericht Regensburg hat den wegen seiner Holocaust-Leugnung heftig umstrittenen Bischof Richard Williamson zu einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro verurteilt. Damit kam das Landgericht am Montag wie schon im vergangenen Jahr auch das Regensburger Amtsgericht zu dem Schluss, dass sich der 71-jährige Brite der Volksverhetzung schuldig gemacht hat.

Berufungsprozess gegen Bischof Williamson

Im Berufungsprozess gegen den Holocaust-Leugner Richard Williamson hat das Landgericht Regensburg das Urteil gesprochen: 6500 Euro Geldstrafe.

(Foto: dpa)

Das Gericht bleibt mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: Diese hatte eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro gefordert. Der Angeklagte war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.

Seine Anwälte kündigten unmittelbar nach Urteilsverkündung an, Rechtsmittel gegen den Richterspruch einzulegen.

Der Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft hatte im Jahr 2008 in einem Interview mit einem schwedischen TV-Sender den Massenmord an sechs Millionen Juden durch die Nazis abgestritten. Dafür war er vom Amtsgericht Regensburg 2010 zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Williamson legten Berufung ein.

Vor Gericht ging es im Berufungsverfahren vor allem um die Frage, ob Williamson als britischer Staatsbürger überhaupt verurteilt werden kann, wenn er auf deutschem Boden - das Interview wurde in einem Priesterseminar in der Nähe von Regensburg aufgezeichnet - für einen ausländischen Sender ein Interview gibt. Die Verteidigung hatte zudem betont, dass Williamson medienrechtlich nicht dafür verantwortlich sei, wenn entgegen den Absprachen mit den Journalisten das Interview in Deutschland veröffentlicht wurde. Ihr Plädoyer: Freispruch.

Der Vatikan hat die erzkonservative Piusbruderschaft, der Williamson angehört, nicht anerkannt. Und im Bistum Regensburg hat er seit dem Bekanntwerden seiner "abscheulichen Äußerungen" Hausverbot. Trotzdem hat der Fall auch den Vatikan in Bedrängnis gebracht: Just zum Zeitpunkt der Interview-Veröffentlichung kündigte der Papst an, die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Pius-Bischöfen aufheben zu wollen. Der Vatikan bestritt danach allerdings, Kenntnis von der Holocaust-Leugnung Williamsons gehabt zu haben.

Nach Angaben seines deutschen Verteidigers lebt der Geistliche derzeit in einem Londoner Wohnheim bei freier Kost und Logis; sein Orden hat sich nach dem Skandal von Williamson distanziert. "Aus Gründen der Barmherzigkeit" habe man diesen "bunten Vogel" nicht aus der Bruderschaft geworfen, teilte ein Vertreter der deutschen Piusbruderschaft im Prozessverlauf mit.

Wie weit die Distanzierung wirklich reicht, ist allerdings ungewiss. Unübersehbar war indes während des Prozesses die Begeisterung für Williamson in der Neonazi-Szene: Ein offenbar rechtsextremer Zuschauer beschimpfte etwa in den Sitzungspausen regelmäßig die Journalisten. Beim ersten Williamson-Prozess hatte der Mann auf dem Flur des Amtsgerichts sogar selbst den Holocaust geleugnet - und war prompt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auch Sylvia Stolz saß in den Zuschauerreihen und notierte eifrig mit. Die in rechtsextremen Kreisen geschätzte Rechtsanwältin ohne Zulassung ist erst vor kurzem aus der Haft entlassen worden - nach einer Verurteilung wegen Volksverhetzung.

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